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   BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94   

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BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94 (https://dejure.org/1995,1978)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94 (https://dejure.org/1995,1978)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 3 StR 586/94 (https://dejure.org/1995,1978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des Pflichtverteidigers - Störung eines Vertrauensverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 140, § 142

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4
  • NStZ 1995, 296
  • JR 1996, 124
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, mit der die Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers abgelehnt wird, als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann, und die Statthaftigkeit der Rüge nicht davon abhängt, daß der Angeklagte zuvor eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 310, 311 f. [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] m.w.N.; BGH NStZ 1992, 292; BGHR StPO § 142 I Auswahl 2).

    Auch ist anerkannt, daß Meinungsverschiedenheiten zwischen Angeklagtem und Verteidiger über das grundlegende Verteidigungskonzept unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen können (vgl. BGHR StPO § 142 I Auswahl 2 m.w.N.).

    Auch die - nicht weiter erläuterte - Behauptung des Anwalts, nach der Erklärung des Angeklagten sei von dessen Seite das Vertrauensverhältnis gestört, begründet weder für sich allein (vgl. BGHR StPO § 142 I Auswahl 2) noch in Verbindung mit dem Antrag des Angeklagten eine Verpflichtung, die Pflichtverteidigerbestellung zurückzunehmen.

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, mit der die Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers abgelehnt wird, als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann, und die Statthaftigkeit der Rüge nicht davon abhängt, daß der Angeklagte zuvor eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 310, 311 f. [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] m.w.N.; BGH NStZ 1992, 292; BGHR StPO § 142 I Auswahl 2).

    Die Revision hat keine konkreten Umstände vorgetragen, aus denen sich ergibt, daß das Vertrauensverhältnis nachhaltig erschüttert worden und auf Grund dessen zu besorgen gewesen wäre, daß die Verteidigung nicht (mehr) sachgerecht hätte geführt werden können (vgl. BGHSt 39, 310, 312 f. [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] m.w.N.; BGH NStZ 1992, 292, 293).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94
    Seine Aufgabe verlangt von ihm, das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig vom Angeklagten zu dessen Schutz mitzugestalten (vgl. BGHSt 13, 337, 343; 38, 111, 114).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94
    Dieser ist zudem Beistand (§ 137 StPO), nicht Vertreter des Angeklagten und an dessen Weisungen nicht gebunden (vgl. BGHSt 12, 367, 369).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94
    Seine Aufgabe verlangt von ihm, das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig vom Angeklagten zu dessen Schutz mitzugestalten (vgl. BGHSt 13, 337, 343; 38, 111, 114).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94
    Die Strafkammer hat unter anderem strafschärfend berücksichtigt, daß der Angeklagte die mütterliche Sorge der Nebenklägerin um ihre Kinder "genüßlich" ausgenutzt, anläßlich des Vergewaltigungsvorgangs ein "nahezu sadistisches Vergnügen" empfunden und in der Hauptverhandlung "ein möglichst schlechtes Bild von der Zeugin" zu vermitteln versucht habe, ohne diese - wenig sachgemäßen (vgl. BGHR StGB § 46 I Begründung 2) - Wertungen ausreichend durch im Urteil mitgeteilte Tatsachen belegt zu haben.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dies gilt in gleicher Weise für eine Entscheidung des Vorsitzenden, mit der die Zurücknahme der Bestellung abgelehnt worden ist (BGHSt 39, 310, 311; BGH NStZ 1992, 292; NStZ 1995, 296 jew. m.w.N.; vgl. auch BGH StV 1995, 641; NStZ 1997, 401; StV 1997, 565).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Auch der Umstand, dass ein Pflichtverteidiger seinem Mandanten zu einem bestimmten Prozessverhalten (beispielsweise zu einem Geständnis) rät, macht einen wesentlichen Inhalt der Verteidigerstellung aus und begründet ebenfalls keine schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses (BGH NStZ 1995, 296, in juris, dort Rz. 5).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Nach diesen Maßstäben rechtfertigen Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie für sich genommen die Entpflichtung nicht (BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06, 1620/06, juris Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19

    Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers)

    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, StraFo 2008, 243; und Urteil vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, NStZ 1995, 296; jeweils mwN).

    Die vorgetragenen Schwierigkeiten im Mandatsverhältnis, vor allem die Meinungsverschiedenheiten über die Art und den Umfang der Weiterleitung von Verfahrensakten an den Angeklagten, können eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses oder einen sonstigen Grund im Sinne des § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, NStZ 1995, 296).

  • OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18

    Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen

    Nach allgemeinen Grundsätzen setzt die Rücknahme der Bestellung des beigeordneten Verteidigers das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 143 StPO Rn. 3; siehe auch die st. Rspr. des Senats, Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 12.07.2013 - 1 Ws 184/12, juris Rn. 7, NStZ 2014, 358).

    In Anbetracht der eigenverantwortlichen Stellung des (Pflicht-) Verteidigers als Organ der Rechtspflege und Beistand, nicht jedoch weisungsgebundener Vertreter des Angeklagten führen Meinungsverschiedenheiten mit dem Angeklagten über das Verteidigungskonzept nicht ohne Weiteres dazu, dass eine beachtliche Störung des Vertrauensverhältnisses anzunehmen wäre (BGH, Urteile vom 26.08.1993 - 4 StR 364/93, juris Rn. 17 f., BGHSt 39, 310, sowie vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; KG Berlin, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 Ws 362/08, juris Rn. 7, NJW 2008, 3652).

  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Diese Maßstäbe lassen die sonst allgemein geltenden Grundsätze zur Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers unberührt, wonach grundsätzlich das Vorliegen eines wichtigen Grundes vorausgesetzt wird (so BGH, Urteil vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 143 StPO Rn. 3; siehe auch die st. Rspr. des Senats, Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 12.07.2013 - 1 Ws 184/12, juris Rn. 7, NStZ 2014, 358), der angenommen wird, wenn konkrete Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden oder sonst ersichtlich sind, aus denen sich ergibt, dass eine ernsthafte und unüberbrückbare Störung des Vertrauensverhältnisses vorliegt (siehe BGH, a.a.O.; Hans. OLG in Bremen, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2008 - 2 Ws 54/08, juris Rn. 8, StraFo 2008, 348; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 143 StPO Rn. 3).
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Bloße Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06 u.a., juris Rn. 8).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Die nicht mit Tatsachen untermauerte Behauptung eines fehlenden Vertrauensverhältnisses kann dies nicht belegen (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; Laufhütte in KK 3. Aufl. § 143 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

    Seine Aufgabe verlangt von ihm, das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig vom Beschuldigten zu dessen Schutz mitzugestalten (BGH JR 1996, 124).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

    Seine Aufgabe verlangt von ihm, sich allseitig unabhängig zu halten und das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig von der Angeklagten zu deren Schutz mitzugestalten (vgl. BGH, NStZ 1995, 296 , m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

  • OLG Köln, 31.01.2011 - 2 Ws 79/11
  • VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
  • OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12

    Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung

  • OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08

    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

  • OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05

    Strafprozessrecht: Austausch eines Pflichtverteidigers

  • OLG Nürnberg, 05.10.2009 - 2 Ws 461/09

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung aufgrund

  • OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ws 99/05

    Pflichtverteidigung

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