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BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in Hauptverhandlung - Verlesung der Niederschrift - Abspielen der Tonbänder - Urkundenbeweis - Inaugenscheinnahme - Beihilfe - Besonders schwerer Fall - Schwere der Haupttat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10
- NStZ 1992, 325
- StV 1991, 500
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14
Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden …
Denn die fehlerhafte Ablehnung kann grundsätzlich Auswirkungen auf die weitere Verfahrensführung in dem Sinne gehabt haben, dass die Beteiligten gehindert worden sind, die geänderte Prozesslage in ihrem weiteren Verhalten zu berücksichtigen, insbesondere weitere Anträge zu stellen (BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Ungeeignetheit 10). - BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …
Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 243).