Rechtsprechung
BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts, einen Zeugen mit unbekanntem Aufenthalt zu erreichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 251 Abs. 2 Unerreichbarkeit 3
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist. - BGH, 03.03.1993 - 2 StR 328/92
Unerreichbarkeit eines im Ausland lebenden Zeugen - Umfang der Bemühungen des …
Wie gewichtig die Möglichkeit weiterer Beweiserhebung bei dieser Abwägung ist, bestimmt sich auch nach der Sachund Beweislage sowie dem abschätzbaren Wert des Beweismittels unter Berücksichtigung des bisherigen Beweisergebnisses (BGHR StPO § 251 Abs. 2 Unerreichbarkeit 3).