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   BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02   

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BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02 (https://dejure.org/2002,3661)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3 StR 176/02 (https://dejure.org/2002,3661)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02 (https://dejure.org/2002,3661)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 260 Abs. 1 StPO
    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und Kostenentscheidung; kein Freispruch hinsichtlich Einzeltaten, wenn diese in Tateinheit statt der zunächst angeklagten Tatmehrheit stehen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
    Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 80 tatmehrheitlich zusammentreffenden Fällen angeklagt, begangen in 30 Fällen durch den Verkäufer S. und in 50 Fällen durch den Verkäufer H. Nach den getroffenen Feststellungen veräußerte H. Rauschgift aus vier vom Angeklagten angelegten Vorräten, so daß die Strafkammer die 50 angeklagten Fälle, die sie alle als erwiesen ansah, zu vier Bewertungseinheiten zusammengefaßt und den Angeklagten insoweit rechtsfehlerfrei nur wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen verurteilt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 4 und 13).

    Beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme von Bewertungseinheiten ist der Angeklagte nicht freizusprechen, wenn sich - wie hier - die weggefallenen materiell-rechtlich selbständig angeklagten Taten als Bestandteil der Taten erweisen, derentwegen Verurteilung erfolgt ist (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 12; BGH NStZ 1994, 547).

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
    Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 80 tatmehrheitlich zusammentreffenden Fällen angeklagt, begangen in 30 Fällen durch den Verkäufer S. und in 50 Fällen durch den Verkäufer H. Nach den getroffenen Feststellungen veräußerte H. Rauschgift aus vier vom Angeklagten angelegten Vorräten, so daß die Strafkammer die 50 angeklagten Fälle, die sie alle als erwiesen ansah, zu vier Bewertungseinheiten zusammengefaßt und den Angeklagten insoweit rechtsfehlerfrei nur wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen verurteilt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 4 und 13).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
    Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 80 tatmehrheitlich zusammentreffenden Fällen angeklagt, begangen in 30 Fällen durch den Verkäufer S. und in 50 Fällen durch den Verkäufer H. Nach den getroffenen Feststellungen veräußerte H. Rauschgift aus vier vom Angeklagten angelegten Vorräten, so daß die Strafkammer die 50 angeklagten Fälle, die sie alle als erwiesen ansah, zu vier Bewertungseinheiten zusammengefaßt und den Angeklagten insoweit rechtsfehlerfrei nur wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen verurteilt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 4 und 13).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
    Beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme von Bewertungseinheiten ist der Angeklagte nicht freizusprechen, wenn sich - wie hier - die weggefallenen materiell-rechtlich selbständig angeklagten Taten als Bestandteil der Taten erweisen, derentwegen Verurteilung erfolgt ist (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 12; BGH NStZ 1994, 547).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
    Soweit der Senat in einer einzelnen früheren Entscheidung (BGH NStZ. 1997, 90) eine andere Auffassung vertreten hatte, hält er hieran nicht fest.
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Unter diesen Umständen ist für einen Teilfreispruch kein Raum (vgl. auch BGH NStZ 1994, 547, 548; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 72 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    In einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (Senat BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; Senat NStZ 2004, 109 m. w. N.).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ist aber - wie hier - der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen und erfährt er lediglich durch das Tatgericht eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung, kommt eine Teileinstellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109).

    Mit dem Wegfall der teilweisen Verfahrenseinstellung entfällt auch der Anknüpfungspunkt für eine Kostenlast der Staatskasse (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02).

    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dieser Entscheidung auf die Revision eines Angeklagten nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; vom 7. August 2014 - 3 StR 17/14, NStZ 2015, 347, 349).

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08

    Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus

    Die auf die Teilfreisprüche und bezüglich des Angeklagten T. zudem auf die Entscheidung zur Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung beschränkten Revisionen der Staatsanwaltschaft führen lediglich zu einer Korrektur des Tenors (vgl. aber auch BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Eines Teilfreispruchs bedurftes daher nicht, da weil sämtliche Einzelverkäufe erwiesen sind und sich als Bestandteil der jeweiligen Tat darstellen, derentwegen die Verurteilung erfolgt (BGHSt 44, 196; Münchener Kommentar / von Heintschel-Heinegg StGB § 53 Rn. 27; Beck'scher Onlinekommentar StGB § 53 Rn. 14; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 636; BGH NStZ 2004, 109; BGH BeckRS 2002, 30268146).
  • BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03

    Strafzumessung (Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige;

    In einem solchen Fall, in dem der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und nur eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 17/14

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zum Fördern des

    In einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15

    Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen

    Es handelt sich um eine übergreifende tatbestandliche Handlungseinheit, weshalb kein Raum für einen Teilfreispruch ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316 (Ls); vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 61/14

    Kein Teilfreispruch beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die

    Denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7; vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).

    Das Verbot der "reformatio in peius" (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Änderung des Schuldspruchs und der Kostenentscheidung zu Ungunsten des Angeklagten nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002, aaO).

  • BGH, 25.10.2022 - 2 StR 80/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Betäubungsmitteldelikte, Gewinnstreben;

    Zudem ist ein Angeklagter nicht teilweise freizusprechen, wenn der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen und im Urteil lediglich konkurrenzrechtlich anders bewertet worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2022 - 2 StR 155/22; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02).
  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08

    Pflicht zur eingehenden Begründung des Gesamtstrafausspruches, wenn sich eine

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12

    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 79/23

    Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs (Verurteilung wegen eine Tat bei vorheriger

  • BGH, 12.08.2004 - 4 StR 269/04

    Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs bei an sich gegebener Bewertungseinheit

  • BGH, 09.12.2003 - 3 StR 378/03

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Beschwerung des

  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 517/14

    Kein (Teil-)Freispruch beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte mit

  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 264/14

    Kein Teilfreispruch bei Verurteilung wegen nur einiger von mehreren

  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 83/20

    Begründetheit einer Revision im Strafprozess

  • BGH, 12.08.2004 - 4 StR 269/04
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