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   BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02   

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https://dejure.org/2002,1820
BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02 (https://dejure.org/2002,1820)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 StR 40/02 (https://dejure.org/2002,1820)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02 (https://dejure.org/2002,1820)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 StGB
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des vermeintlichen Opfers außerhalb einer förmlichen Vernehmung und ohne Beteiligung der Verteidigung; Zeuge vom Hörensagen; Gesamtwürdigung; Freispruch); sexueller Missbrauch eines Kindes

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 28
  • NStZ 2002, 656
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das Ergebnis eines Glaubwürdigkeitsgutachtens kann den Richter bei der gebotenen umfassenden Bewertung der Indiztatsachen lediglich unterstützen (vgl. zu alldem nur BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16, jew. m.w.Nachw.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    s von vornherein erheblich gemindert (vgl. dazu auch BGHSt 46, 93, 103).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das Ergebnis eines Glaubwürdigkeitsgutachtens kann den Richter bei der gebotenen umfassenden Bewertung der Indiztatsachen lediglich unterstützen (vgl. zu alldem nur BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16, jew. m.w.Nachw.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" vermag für sich genommen ohne zusätzliche Indizien einen Schuldspruch nicht zu tragen (BGHSt 44, 153, 158).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Vielmehr handelt es sich um auf Erfahrung beruhende Einsichten, die nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen ermöglichen, welche die zu beweisende Tatsache also wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher machen, die der Richter aber erst anhand weiterer Beweisanzeichen prüfen und in die Gesamtbewertung der Beweise einstellen muß (vgl. BGHSt 31, 86, 89 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 337 Rdn. 31).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    So hat er etwa in Fällen, in denen die Aussage des einzigen Belastungszeugen in einem wesentlichen Detail als bewußt falsch anzusehen war, auf dessen Angaben jedoch die Verurteilung gestützt werden soll, verlangt, daß Indizien für deren Richtigkeit vorliegen müssen, die außerhalb der Aussage selbst liegen (vgl. BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Da eine solche Beurteilung an sich zu den Aufgaben eines Tatrichters gehört, kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl BGH aaO, 182; BGH Urteil vom 16.5.2002 - 1 StR 40/02 - Juris RdNr 22) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Daher kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl BSG Urteile vom 17.4.2013 - B 9 V 1/12 R - BSGE 113, 205 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 20, SozR 4-3900 § 15 Nr. 1 - Juris RdNr 45 und - B 9 V 3/12 R - Juris RdNr 43, mit Verweis auf BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 182 ; BGH Urteil vom 16.5.2002 - 1 StR 40/02 - Juris RdNr 22 ) .
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass aufgrund des eingeschränkten Beweiswerts von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen bei der Beurteilung der Aussage strengere Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen sind, weil die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urt. 1 StR 40/02 v. 16.05.2002; BGHSt 50, 11, 15).
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