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   BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04 (1)   

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BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04 (1) (https://dejure.org/2004,4725)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2 StR 441/04 (1) (https://dejure.org/2004,4725)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2 StR 441/04 (1) (https://dejure.org/2004,4725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32
  • StV 2005, 487
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 101/99

    Sexuelle Nötigung; Gewalt; Aufklärungspflicht; Sachverständige; Sachverstand

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (vgl. etwa BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 [in BGHSt 39, 159 insoweit nicht abgedruckt]; BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1996, 336, 337 [richtig: StV 1996, 366, 367 - d. Red.] ; BGH StV 2003, 542, 543; BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 101/99 [in NStZ 1999, 506 insoweit nicht angedruckt]; vgl. auch Schoreit in KK-StPO 5. Aufl., § 261 Rdn. 47; Niemöller StV 1984, 431, 436 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Dabei ist es aus revisionsrechtlicher Sicht als ausreichend angesehen worden, wenn dies nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe möglich ist (BGH, Urt. vom 27. März 1996 - 3 StR 14/96; vgl. dazu auch Fischer StV 1993, 670 ff.).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (vgl. etwa BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 [in BGHSt 39, 159 insoweit nicht abgedruckt]; BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1996, 336, 337 [richtig: StV 1996, 366, 367 - d. Red.] ; BGH StV 2003, 542, 543; BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 101/99 [in NStZ 1999, 506 insoweit nicht angedruckt]; vgl. auch Schoreit in KK-StPO 5. Aufl., § 261 Rdn. 47; Niemöller StV 1984, 431, 436 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (vgl. etwa BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 [in BGHSt 39, 159 insoweit nicht abgedruckt]; BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1996, 336, 337 [richtig: StV 1996, 366, 367 - d. Red.] ; BGH StV 2003, 542, 543; BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 101/99 [in NStZ 1999, 506 insoweit nicht angedruckt]; vgl. auch Schoreit in KK-StPO 5. Aufl., § 261 Rdn. 47; Niemöller StV 1984, 431, 436 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit

    Auszug aus BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
    Ein Zirkelschluß ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (vgl. etwa BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 [in BGHSt 39, 159 insoweit nicht abgedruckt]; BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1996, 336, 337 [richtig: StV 1996, 366, 367 - d. Red.] ; BGH StV 2003, 542, 543; BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 101/99 [in NStZ 1999, 506 insoweit nicht angedruckt]; vgl. auch Schoreit in KK-StPO 5. Aufl., § 261 Rdn. 47; Niemöller StV 1984, 431, 436 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung;

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Deshalb käme eine auf diesen Gesichtspunkt gestützten Überzeugung von der Tat in die bedenkliche Nähe eines denkfehlerhaften Zirkelschlusses (der Tatrichter schließt aus der Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit, ohne darzulegen, dass Teile der Aussage, aus deren Wahrheit auf die Glaubhaftigkeit anderer Aussageteile geschlossen wird, eine außerhalb der Aussage selbst liegende, also "externe" Bestätigung erfahren haben; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32 = StV 2005, 487 mwN; Weider, StV 1993, 59).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2010 - 3 Ws 225/10

    Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg

    Ein dahingehender Schluss hätte zu besorgen, dass als Beweisanzeichen für die Richtigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin deren Aussage selbst (Aussage: mangelbehaftet statt mangelfrei) Verwendung fände, deren Richtigkeit erst bewiesen werden soll (vgl. BGH, StV 2005, 487; NStE StPO § 261 Nr. 99; BVerfG NJW 2003, 2444; Dahs/Dahs Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., 2001, Rdnr, 418; Meyer-Ge a.a.O., § 337 Rdnr. 30a).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Das Landgericht hat damit nicht aus der Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 441/04, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32; Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 (insoweit in BGHSt 39, 159 nicht abgedruckt)), sondern die besonderen äußeren Umstände bei der Entstehung der Erstaussage als Anzeichen für deren Erlebnisbezug gewertet.
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    Zwar enthielte diese Beweiserwägung Elemente eines Zirkelschlusses, wenn sie gedanklich bereits voraussetzte, was erst zu beweisen wäre, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hätte (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 441/04, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Da der Tathergang als solcher mangels anderer unmittelbarer Beweismittel allein aufgrund des Inhalts der Aussage der Zeugin festgestellt wurde, konnte das Landgericht das Fehlen von "Übertreibungen" ebenfalls nur aus dem Aussageinhalt selbst und nicht etwa, was unbedenklich wäre, aus den äußeren Umständen des Aussageverhaltens, ableiten (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.03.2014 - 4 StR 445/13 = NStZ 2014, 531 = NZV 2014, 532 = BGHR StPO § 244 Abs. 5 S. 2 Auslandszeuge 14; 08.12.2004 - 2 StR 441/04 = BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32 = StV 2005, 487).
  • KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

    Soweit die Kammer die Angaben des Angeklagten dadurch als widerlegt angesehen hat, dass er selbst es unterlassen habe, durch einen veränderten Satzbau oder eine andere Wortwahl den gewollten Bezug klarzustellen, hat sie zwar erkannt, dass der veröffentlichte Satz mehrere Interpretationsmöglichkeiten bietet, hat die vom Angeklagten dargelegte abweichende Auslegung dann jedoch - durch einen unzulässigen Zirkelschluss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 441/04 - = BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 337 Rdn. 30 a) - unter Hinweis auf die dem Angeklagten angelastete Mehrdeutigkeit der Äußerung verworfen.
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Da letztere Annahme der Kammer nicht trägt, weil die Einlassung des Manfred Sch. insoweit außerhalb der Aussage selbst liegende, also ?externe? Bestätigung erfahren hat (vgl. obige Ausführungen zu Anklagepunkt 1), käme vorliegend ein Anknüpfen der Argumentation hieran einem unzulässigen Zirkelschluss gleich (vgl. BGH B. v. 08.12.2004 - 2 StR 441/04 - m.z.N.).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Nach dem Gesagten bestanden insbesondere auch tragfähige außerhalb der Aussage der Geschädigten liegende Gründe (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 08.12.2004 - 2 StR 441/04, StV 2005, 487, 488; BGH, Beschl. v. 23.01.2008 - 2 StR 555/07, StV 2008, 238), die für die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben sprechen, namentlich insbesondere die Feststellungen aus dem Gutachten des LKA NRW vom 29.08.2017 (Vorhandensein von Sperma des Angeklagten in den Bereichen "Cervix", "oberes Scheidengewölbe" und "unteres Scheidengewölbe"), die Feststellungen des Zeugen S (akute Belastungsreaktion) sowie die Angaben der Zeugen W. und S. .
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

    Ein Zirkelschluss ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (BGH StV 2005, 487/488).
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