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   BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87   

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https://dejure.org/1988,5928
BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87 (https://dejure.org/1988,5928)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1988 - 3 StR 518/87 (https://dejure.org/1988,5928)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1988 - 3 StR 518/87 (https://dejure.org/1988,5928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage hinsichtlich der Höhe des Zinsverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Will er die Annahme bedingten Vorsatzes damit begründen, dass ein Täter mit einer hohen Blutalkoholkonzentration im Allgemeinen weiß, dass er große Mengen Alkohol getrunken hat, so dass sich ihm die Möglichkeit einer Fahruntüchtigkeit aufdrängt, muss er erkennen lassen, dass er lediglich einen Erfahrungssatz mit einer im konkreten Fall widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsaussage zur Anwendung bringt, nicht aber einen wissenschaftlichen Erfahrungssatz (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. März 1988 - 3 StR 518/87, BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    a) Zum einen spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2) dafür, daß Submissionskartelle nicht gebildet und am Leben erhalten werden, wenn sie ihren Kartellmitgliedern bei Submissionen keine höheren als die sonst erzielbaren Marktpreise (Wettbewerbspreise) bringen.
  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

    Kommt der Tatrichter jedoch zu einer Allgemeinaussage und wird daraus ein allein zwingender Schluss gezogen - wie es hier aber erforderlich wäre -, so stellt sich diese Aussage als absoluter Erfahrungssatz dar, der einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung hinsichtlich seiner Richtigkeit unterliegt (vgl. BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2; OLG Düsseldorf a.a.O. m.w.N.; ebenso bei der DNA-Analyse als Beweismittel: BGHR StPO § 261 Identifizierung 8, 11).
  • BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01

    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse,

    Sie läßt einen Erfahrungssatz außer acht, der eine Wahrscheinlichkeitsaussage zuläßt (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 46, 48; siehe für andere Fallgestaltungen auch BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 5).
  • BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92

    Beweiswürdigung - Fehlerhaftigkeit - Erfahrungssatz

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 2 Ss 444/92
    Kommt er jedoch zu einer Allgemeinaussage und wird daraus ein allein zwingender Schluß gezogen, so stellt sich diese Aussage als absoluter Erfahrungssatz dar, der einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung hinsichtlich seiner Richtigkeit unterliegt (vgl. BGHR StPO § 261 - Erfahrungssatz 2; KMR-Paulus, 8. Auflage, § 244 StPO Anmerkung 175; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 24. Auflage, § 261 Rdn. 61, KK-Hürxthal, StPO , 2. Auflage, § 261 Rdn. 48; Sarstedt/Hamm, Revisionen in Strafsachen, 5. Auflage, Rdn. 365).
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