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BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Berücksichtigung des Eintritts eines Strafklageverbrauchs - Entscheidung über Entschädigung eine Angeklagten für erlittene Untersuchungshaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08
Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis …
Der Begriff der Tat i. S. d. Art. 103 Abs. 3 GG richtet sich nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 264 StPO (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8) und ist somit als der geschichtliche sowie damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll. - BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …
Die rechtskräftige Aburteilung des Handeltreibens mit den Ecstasy-Tabletten - und damit der Strafklageverbrauch - erfaßt deshalb hier entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA 18) nicht nur den Verkauf der jeweils 100 Ecstasy-Tabletten, sondern auch die beiden Verkaufsfälle von Amphetamin (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 1). - OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des …
Trotz der Entscheidung für einen prozessual eigenständigen Tatbegriff gilt nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes - von Ausnahmen im Bereich der Organisationsdelikte abgesehen - weiterhin der Grundsatz, dass Idealkonkurrenz im Sinne von § 19 OWiG steht mit der Annahme einer prozessualen Tat korrespondiert (vgl. etwa BGHSt 45, 211 (213); BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8).
- BGH, 28.12.2006 - 1 StR 534/06
Strafklageverbrauch - europäisches ne bis in idem (Schengener …
Das Verfahren ist somit wegen eines vor der Entscheidung des Landgerichts eingetretenen Prozesshindernisses unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 206a Abs. 1 StPO durch Beschluss einzustellen (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8; BGHSt 13, 128, 129). - BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls …
Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die UA S. 3 unten aufgeführte Bestrafung des Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu prüfen haben, ob die Strafklage verbraucht ist oder - falls jenes Urteil nicht rechtskräftig sein sollte - anderweitige Rechtshängigkeit vorliegt (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8). - BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89
Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen …
Das gilt insbesondere für die Frage, ob ein bestimmtes Geschehen unselbständiger Teil einer fortgesetzten Handlung bzw. eines Dauerdeliktes ist oder als eine selbständige Tat bewertet werden muß (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 1, 3, 8, 12; BGHSt 33, 122 ff; 29, 288 ff; BGHStV 81, 397; 85, 183). - OLG Koblenz, 27.04.2005 - 1 Ss 121/05
Verfassungsrecht: ne bis in idem
Selbst wenn der Besitz nicht vollständig im Handeltreiben aufginge, bestünde zwischen beiden Delikten Tateinheit (BGH StV 1998, 593 ;… Körner, BtMG , § 29 Rdnr. 639 m.w.N.), die diese sachlich-rechtlich und damit auch verfahrensrechtlich zu einer einzigen Tat verbände (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8 und BtMG § 29 Strafklageverbrauch 3).