Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2137
BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02 (https://dejure.org/2003,2137)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2003 - 1 StR 544/02 (https://dejure.org/2003,2137)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02 (https://dejure.org/2003,2137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 246 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Filialleitung); Unterschlagung (Gewahrsam; Subsidiarität zur Untreue); Mittäterschaft (Tatherrschaft; Gleichordnung; Wertung; Interesse; Sicherheitsgefühl ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • aufrecht.de

    Betrug bei Abschluss von Mobilfunk-Verträgen

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Betrug, Urkunden und Hehlerei ; Fingierte Mobiltelefonverträge mit falschem Namen und Freischaltung mit Angabe erfundener Kundendaten; Verpflichtung des Tatgerichts zur trennscharfen Darstellung und Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale ...

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 263; ; StGB § 267; ; StGB § 242; ; StGB § 266; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1 § 244 Abs. 1 Nr. 2 § 266 Abs. 1
    Diebstahl durch Angestellte; Bandenbegriff beim Diebstahl; Untreue durch Filialleiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGHSt 46, 321; 47, 214).

    Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn die in Aussicht genommenen Tatbeiträge des einzelnen gänzlich untergeordneter Natur sind (vgl. BGHSt 47, 214, 217; BGHR BtMG § 30a Bande 10).

  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter kann auch schon ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag ausreichen, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 39, 88, 90; BGH NStZ 1999, 609).

    Die Erbringung einer erst nach der Tat wirkenden Hilfe, hier das Leisten der Unterschriften unter den fingierten Verträgen und die Abnahme der D 2-SIM-Karten, kann das Sicherheitsgefühl der Täter gestärkt haben und dadurch eine Hilfe zur Tat darstellen (vgl. BGH NStZ 1993, 535; NStZ 1999, 609).

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn die in Aussicht genommenen Tatbeiträge des einzelnen gänzlich untergeordneter Natur sind (vgl. BGHSt 47, 214, 217; BGHR BtMG § 30a Bande 10).

    Schließlich kann die Bandenmitgliedschaft auch durch einen späteren Beitritt zu einer bereits bestehenden Bande begründet werden (BGHR BtMG § 30a Bande 10).

  • BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95

    Diebstahl - Unterschlagung - Abrechnung - Gewahrsam - Kasse

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Alleingewahrsam wäre in Betracht gekommen, wenn die Angestellten der Firma C.S.C. die alleinige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte gehabt hätten, wie das etwa bei einem Fahrer liegen kann, der Speditionsgut transportiert und der dem unmittelbaren Weisungsbereich seines Arbeitgebers entzogen ist (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 131; 2001, 268; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 242 Rdn. 33).

    Blieb hier die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit des Dienstherrn erhalten, hätte dieser gegenüber den Angeklagten oder auch nur dem Angeklagten C. übergeordneten Gewahrsam gehabt (BGH NStZ-RR 1996, 131).

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Der Tatrichter muß deshalb zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (§ 267 Abs. 5 StPO; vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; BGH, Urt. vom 9. Juli 1997 - 3 StR 195/97 m.w.N.; Urt. vom 6. Juni 2001 - 2 StR 50/01; Urt. vom 23. Mai 2002 - 3 StR 513/01; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 33).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Das gilt auch, wenn eine zum gegenteiligen Ergebnis führende Würdigung ebenfalls möglich und rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 und Umstände, besondere 3; BGH, Urt. vom 15. Februar 2001 - 1 StR 506/00 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche dies nahelegen können (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9; BGH, Urt. vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02).
  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche dies nahelegen können (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9; BGH, Urt. vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02).
  • BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Beurteilungsspielraum und Revision;

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Das gilt auch, wenn eine zum gegenteiligen Ergebnis führende Würdigung ebenfalls möglich und rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 und Umstände, besondere 3; BGH, Urt. vom 15. Februar 2001 - 1 StR 506/00 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 513/01

    Freispruch; Beweiswürdigung; Anforderungen an die Überzeugungsbildung (innere

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
    Der Tatrichter muß deshalb zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (§ 267 Abs. 5 StPO; vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; BGH, Urt. vom 9. Juli 1997 - 3 StR 195/97 m.w.N.; Urt. vom 6. Juni 2001 - 2 StR 50/01; Urt. vom 23. Mai 2002 - 3 StR 513/01; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 33).
  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 195/97

    Anforderungen an die Begründungspflicht bei freisprechendem Urteil - Darlegung

  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 400/01

    Betrug ("Telefonstuben"); Strafzumessung (Berechnung des Vermögensschadens nach

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 50/01

    Anforderungen an die Urteilsbegründung (Freispruch)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01

    Verbindung; Diebstahl; Unterschlagung (Alleingewahrsam des Angestellten;

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des

  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    In jedem Fall muss die Begründung so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 bis 8, 10 und 13; BGH, Urteile vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06; vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 und vom 11.02.2010 - 4 StR 433/09 = wistra 2010, 219 f. sowie zuletzt eingehend Senatsurteil vom 30.03.2010 - 3 Ss 100/09 = OLGSt StPO § 261 Nr. 19 = DAR 2011, 147 ff.).

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; Urteil vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Dabei ist sie ohne Rechtsfehler aufgrund der zeitlich ineinander übergehenden Verwirklichung - alle oben genannten Geschleusten haben sich am 10. Juni 2018 in ihrer Wohnung befunden - von einem tateinheitlichen Handeln ausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02 Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht