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BGH, 31.03.1994 - 1 StR 48/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wesentliche Förmlichkeit - Revisionsgrund - Protokoll - Vermerk - Wiederherstellung der Öffentlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15
- StV 1994, 471
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.1989 - 4 StR 153/89
Ausschluss der Öffentlichkeit "für die Dauer der Erstattung des Gutachtens" der …
Auszug aus BGH, 31.03.1994 - 1 StR 48/94
Zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO gehört die Feststellung, daß die Öffentlichkeit wieder hergestellt worden ist (BGH, Beschluß vom 25. April 1989 - 4 StR 153/89 m.w.N.;… Engelhardt in KK, 3. Aufl. § 273 Rdn. 4;… Gollwitzer in LR, 24. Aufl. § 272 Rdn. 20, § 273 Rdn. 8;… KMR § 272 Rdn. 2;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 273 Rdn. 7).
- BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der …
Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit gehört jedoch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für welche die besondere Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1994 - 1 StR 48/94, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 3 StR 228/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264 Nr. 26 jeweils mwN). - BGH, 14.01.2016 - 4 StR 543/15
Ausschluss der Öffentlichkeit (Wiederherstellung der Öffentlichkeit: …
Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit gehört jedoch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StGB gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1994 - 1 StR 47/94, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 3 StR 228/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264 Nr. 26 jew. mwN). - BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Der Sitzungsniederschrift kommt zur Frage des Aussageverhaltens des Angeklagten die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu, da sie insoweit - anders als in den Fällen, die den vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11, 15; Beschl. vom 19. Juni 1996 - 3 StR 166/96) zugrunde lagen - unklar und mißverständlich ist. - BGH, 14.05.2002 - 3 StR 95/02
Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Wiederherstellung der Öffentlichkeit …
Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit gehört jedoch zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO (im Originalumdruck versehentlich StGB) gilt (vgl BGHR StPO § 274 Beweiskraft 15; BGH bei Becker NStZ-RR 2001, 264 Nr. 26 jew. m. w. N.).