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   BGH, 06.02.2008 - 2 StR 492/07   

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https://dejure.org/2008,5386
BGH, 06.02.2008 - 2 StR 492/07 (https://dejure.org/2008,5386)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2008 - 2 StR 492/07 (https://dejure.org/2008,5386)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 2 StR 492/07 (https://dejure.org/2008,5386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verspätetes Bringen eines Urteils zu den Akten des Angeklagten mit Ablauf von neun Wochen nach verkündetem Urteil als absoluter Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 7 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer Fristenüberschreitung bei Krankheit eines Berichterstatters

  • Judicialis

    StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 4; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 § 338 Nr. 7
    Fristüberschreitung wegen Urlaubs und Erkrankung des Bericterstatters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6
  • NStZ 2008, 181
  • NStZ-RR 2008, 181
  • StV 2008, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19

    Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens

    Das angefochtene Urteil ist daher unabhängig von der Frage aufzuheben, ob es auf diesem Fehler beruhen kann (vgl. BGH, StV 2011, 211; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13

    Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und

    Die Stellungnahmen enthalten sich auch jeder Begründung dafür, dass die Abfassung des Urteils ohne Einsicht in Mitschriften des erkrankten Vorsitzenden nicht möglich gewesen sein sollte; das ist nach Sachlage auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6).
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