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   BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88   

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https://dejure.org/1988,2657
BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88 (https://dejure.org/1988,2657)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1988 - 4 StR 394/88 (https://dejure.org/1988,2657)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1988 - 4 StR 394/88 (https://dejure.org/1988,2657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der Formerfordernisse durch Protokollierung der Rücknahmeerklärung im Anschluss an eine Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß die Protokollierung einer Rücknahmeerklärung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt (BGHSt 31, 109, 113 ff [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NJW 1984, 1974; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85).

    Daß sie im Anschluß an ein anderes Verfahren abgegeben wurde, schadet nicht; denn das richterliche Protokoll steht der Niederschrift der Geschäftsstelle gleich und ersetzt sie (BGHSt 31, 109, 113) [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81].

  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß die Protokollierung einer Rücknahmeerklärung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt (BGHSt 31, 109, 113 ff [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NJW 1984, 1974; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß die Protokollierung einer Rücknahmeerklärung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt (BGHSt 31, 109, 113 ff [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NJW 1984, 1974; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Diese wirksame Rücknahmeerklärung kann als Prozeßhandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2).

    Wegen dieses Verzichts sind sowohl der Wiedereinsetzungsantrag als auch die Revision unzulässig (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2 und 7; BGH NStZ 1995, 356 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 12).

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Als Prozeßhandlung kann sie weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (ständ. Rspr., vgl. BGHR StPO § 302 I Rücknahme 2).

    Der Senat spricht nach allem durch Beschluß aus, daß das Rechtsmittel des Angeklagten durch Zurücknahme erledigt ist (vgl. RGSt 55, 213, 214; Beschluß des Senats vom 1. September 1988 - 4 StR 394/88).

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per

    Die Rücknahme kann als Prozesshandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 I Rücknahme 2 und § 302 II Rücknahme 6; BGH NStZ 2019, 548).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Die Teilrücknahme nimmt dem Angeklagten mithin eine bereits uneingeschränkt erlangte Rechtsposition und führt im Umfang der Rücknahmeerklärung zu einem Verlust seines Rechtsmittels (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGH NStZ 1995, 356).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Sie kann als Prozesshandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2 und § 302 8 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere in seinem Schreiben vom 28. Februar 2007, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern.
  • BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01

    Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung

    Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHSt 10, 245, 247).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08

    Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)

    Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, 5; BGHSt 10, 245, 247).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00

    Wirksame Rücknahme der Revision; Unlautere Einwirkung durch Organe der Justiz;

    Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378).
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00

    Rücknahme der Revision; Richterlich angeordnete deutsche Übersetzung

    Die Rücknahmeerklärung konnte durch deren in englischer Sprache verfaßten Widerruf vom 18. November 1999, der am 22. November 1999 und dessen am selben Tag richterlich angeordnete Übersetzung am 25. November 1999 beim Landgericht eingegangen ist, nicht rückgängig gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2).
  • BGH, 30.11.1999 - 4 StR 549/99

    Rücknahme der Revision durch Verteidiger, widerruflich "

    Die Rücknahmeerklärung kann als Prozeßhandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10.245.24T BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 13.07.1999 - 4 StR 293/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mord; Rücknahme der Revision

  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 731/95

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil ist durch Zurücknahme erledigt

  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 19/91

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels

  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 39/92

    Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision

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