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BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung - Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Aussprüche über die Gesamtstrafe und die Strafaussetzung zur Bewährung - Vornahme einer revisionsgerichtlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter …
Die Beschränkung ist auch weitgehend zulässig, denn die aufgezeigten Mängel betreffen weder die festgesetzten Einzelstrafen (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1997 - 4 StR 432/97, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2; vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13 f., jeweils mwN) noch den Maßregelausspruch sowie die Einziehungsentscheidung. - BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
Wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen; Strafaussetzung zur …
Hiergegen richtet sich die - wirksam auf die zur Bewährung ausgesetzte Gesamtstrafe beschränkte (vgl. BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2) - vom Generalbundesanwalt vertretene, zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt. - BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12
Revisibilität der Strafzumessung (Gesamtstrafe; gerechter Schuldausgleich)
Eine Revisionsbeschränkung auf den Gesamtstrafenausspruch ist im Übrigen grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGH NStZ-RR 2000, 13), wobei mögliche Fehler bei der Bemessung von Einzelstrafen der Beschränkung nicht entgegenstehen ( BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2).
- OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ss 68/14
Gesamtstrafe - Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den …
Fehler bei der Bemessung der Einzelstrafen, welche die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2014 gerügt hat, stehen der Beschränkung ebenfalls nicht entgegen (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; NJW 1979, 936; BGH, Urt. v. 13.11.1997 - 4 StR 432/97 = BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2 = juris = Nack). - BGH, 23.03.2000 - 4 StR 34/00
Bildung der Gesamtstrafe
Das wirksam auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe beschränkte Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2) hat Erfolg. - OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch
Fehler bei der Bemessung der Einzelstrafen, welche die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2014 gerügt hat, stehen der Beschränkung ebenfalls nicht entgegen (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; NJW 1979, 936; BGH, Urt. v. 13.11.1997 - 4 StR 432/97 = BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2 = juris = Nack).