Rechtsprechung
BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 25 StPO; § 27 StPO; § 261 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter Hauptverhandlung (Verwirkung; Widerspruch; Ankündigung späterer Rechtsprechung); gesetzlicher Richter; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung und Rückverweisung wegen fehlerhafter Strafbemessungsgrundlage; Abweichung der Bestimmung des Schuldumfangs im Urteil von der in der Hauptverhandlung; Annahme einer nicht zutreffenden Wirkstoffkonzentration eines Kokaingemischs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 25 § 338 Nr. 3
Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnungsverfahren - Notwendige Wiederholung des Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter HV
Papierfundstellen
- NJW 2006, 854
- BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 4
- NStZ 2006, 234
- StV 2006, 170
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
"Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig
Vorliegend handelt es sich allerdings um einen sukzessiven Eingang von Ablehnungsgesuchen, die auf zueinander in Verbindung stehende Ablehnungsgründe gestützt werden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 376/11; vom 26. Januar 2006 - 5 StR 500/05;… Cirener in BeckOK-StPO § 27 Rn. 4;… zum Streitstand allgemein vgl. Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 27 Rn. 36). - BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08
Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige …
Wird - wie hier - eine den Grundsätzen von BGHSt 50, 40 entsprechende Urteilsabsprache getroffen, die zur Folge hat, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt und das Gericht dafür eine Strafobergrenze zusagt, so ist dieses Verhalten des Angeklagten grundsätzlich dahin zu verstehen, dass er die zuvor geäußerte Besorgnis in die Unparteilichkeit des Gerichts nicht mehr hegt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 4). - BGH, 14.12.2006 - 5 StR 472/06
Besorgnis der Befangenheit bei Verletzung des Fragerechts, des …
Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorliegend ein Rügeverlust der Angeklagten deshalb in Betracht kommt, weil sie sich nach sachlicher Verbescheidung ihres jeweils gestellten Befangenheitsantrags mit der Strafkammer unter dem Vorsitz des zuvor abgelehnten Richters auf eine verfahrensverkürzende Absprache eingelassen haben (vgl. BGHSt 50, 40, 52; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 4). - BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07
Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des …
Ob die Verfahrensrüge mangels Mitteilung des weiteren Prozessverhaltens der Staatsanwaltschaft nach Bekanntgabe und Protokollierung einer Strafobergrenze zu Beginn der Hauptverhandlung zulässig ist (vgl. zur eventuellen Maßgeblichkeit dieses Vortrags für die Frage der Statthaftigkeit einer solchen Revisionsrüge BGHSt (GS) 50, 40, 52; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 4 und 5), kann dahinstehen. - BGH, 27.10.2011 - 5 StR 376/11
Fehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; unvertretbare Mitwirkung eines …
Auch der Vorsitzende hätte wegen des engen sachlichen Zusammenhangs beider Ablehnungsanträge nach zutreffendem Verständnis des § 27 Abs. 1 StPO - und zwar ungeachtet der Erfolglosigkeit des ersten Antrags und ohne Rücksicht auf eine inhaltliche Bewertung der Richterablehnungen - an der Beschlussfassung über den zweiten Antrag offensichtlich nicht mitwirken dürfen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 500/05, BGHR StPO § 27 Entscheidung 3).