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   BGH, 03.09.1997 - StB 12/97   

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BGH, 03.09.1997 - StB 12/97 (https://dejure.org/1997,5558)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1997 - StB 12/97 (https://dejure.org/1997,5558)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1997 - StB 12/97 (https://dejure.org/1997,5558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 105 Zustellung 1
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    a) Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Ein solcher Zuständigkeitsstreit läßt sich indes - wenn man für die Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG für gegeben hält - oft nicht vermeiden, weil sich die Fragen der Rechtmäßigkeit der Anordnung und die Art und Weise des Vollzugs in vielen Fallgestaltungen der Praxis nur schwer trennen lassen (vgl. die Fallgestaltung in BGHR StPO § 105 Zustellung 1: Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses).

    e) Die neuere Rechtsprechung verlangt zunehmend Konkretisierungen der Durchsuchungsanordnung, und zwar schon in der Beschlußformel, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG - Kammer - NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; BGHR StPO § 105 Zustellung 1).

  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Angesichts der noch nicht abgeschlossenen Durchsicht der vorläufig sichergestellten Beweismittel dauern die Durchsuchungsmaßnahmen weiterhin an (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris Rn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, 64. Aufl., § 110 Rn. 10).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17

    Durchsuchung bei einem Dritten (Bekanntgabe der Gründe: ausnahmsweise

    Grundsätzlich ist dem Beschuldigten wie auch dem Drittbetroffenen die vollständige richterliche Durchsuchungsanordnung bei Vollzug derselben auszuhändigen (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - StB 12/97, BGHR StPO § 105 Zustellung 1; vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO, Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30).
  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für

    Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Ein solcher Zuständigkeitsstreit läßt sich indes - wenn man für die Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG für gegeben hält - oft nicht vermeiden, weil sich die Fragen der Rechtmäßigkeit der Anordnung und die Art und Weise des Vollzugs in vielen Fallgestaltungen der Praxis nur schwer trennen lassen (vgl. die Fallgestaltung in BGHR StPO § 105 Zustellung 1: Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses).

    Die neuere Rechtsprechung verlangt zunehmend Konkretisierungen der Durchsuchungsanordnung, und zwar schon in der Beschlußformel, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG - Kammer - NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; BGHR StPO § 105 Zustellung 1).

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04

    Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit bei Durchsuchungs- und

    Die Beschwerde vom 22.01.2004 gegen die bereits abgeschlossene Durchsuchung ist trotz prozessualer Überholung zuzulassen, da für Betroffene in vergleichbaren Fällen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsschutzinteresse bejaht wird (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163; NJW 98, 2131; NJW 1999, 273; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Durchsuchung vom 16.01.2004 spätestens mit Erlass des Beschlagnahmebeschlusses durch die Strafkammer am 22.01.2004 abgeschlossen war (vgl. zum Abschluss der Durchsuchung BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt so lange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; Kammer, Beschluss vom 5. März 2021 - 12 Qs 4/21, juris Rn. 13).
  • BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02

    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf,

    Wie der Senat mit Beschluß vom 3. September 1997 (StB 12/97 = BGHR StPO § 105 Zustellung 1) näher ausgeführt hat, unterliegt die Übung, den vom Grundrechtseingriff Betroffenen nur die "Durchsuchungsanordnung", also lediglich die Beschlußformel der Entscheidung des Ermittlungsrichters, nicht aber den vollständigen Durchsuchungsbeschluß mit Gründen auszuhändigen, verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

    Angesichts der nicht vollständig abgeschlossenen Durchsicht der vorläufig sichergestellten Beweismittel dauert die Durchsuchungsmaßnahme an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2021 - StB 6/21 u.a., NJW 2022, 795 Rn. 5; vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris Rn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 110 Rn. 9, 10 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • LG Augsburg, 02.11.2020 - 10 Qs 1054/20

    Wird für gemeinnützigen Verein Corona-Soforthilfe beantragt, die für gewerbliche

  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21

    Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur

  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21

    Durchsuchung der Räume einer Stadtratsfraktion in einem gegen ein

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 17.05.2023 - StB 8/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

  • BGH, 13.02.2002 - 3 BJs 1/01

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss nach Abschluss der Durchsuchung

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

  • BGH, 13.02.2002 - StB 2/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BGH, 13.02.2002 - StB 1/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BGH, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17

    Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Gerichtliche Überprüfung der

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