Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1393
BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88 (https://dejure.org/1988,1393)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 1 StR 187/88 (https://dejure.org/1988,1393)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 (https://dejure.org/1988,1393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Besetzung des Gerichts - Vertretungsregelung für die vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden - Anpassung der Geschäftsverteilung an die durch die Verhinderung entstandene Situation - Nichtverwertung des uneidlichen Teils einer Zeugenaussage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines Mitgefangenen

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 843
  • MDR 1989, 86
  • BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 2
  • NStZ 1989, 32
  • StV 1989, 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Zwar sei er nicht, wie es in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall BGHSt 34, 362 [BGH 28.04.1987 - 5 StR 666/86] geschehen war, zum Zwecke des Aushorchens in die Zelle des Angeklagten gelegt worden, doch hätten die Ermittlungsbehörden die Ausforschungstätigkeit M., von der sie seit seiner ersten Anhörung durch einen Staatsanwalt am 16. Oktober 1986 wußten, ausgenutzt.

    Der Fall, über den der Bundesgerichtshof in BGHSt 34, 362 [BGH 28.04.1987 - 5 StR 666/86] entschieden hat, lag anders.

  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Handelt es sich um eine Erkrankung, so "wird man auch eine gewisse Unsicherheit über die Dauer seiner Verhinderung hinnehmen müssen, weil der Verlauf und die Dauer einer Krankheit nur in beschränktem Umfange durch ärztliche oder sonstige menschliche Maßnahmen beeinflußt werden kann und weil hier keine Gefahr besteht, daß die Dauer der Verhinderung von menschlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, die die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen" (BGHZ 16, 254, 256, zitiert in BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60; ähnlich BGHSt 21, 131, 133; BGH NJW 1974, 1572, 1573).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichtes - Lange Dauer der

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Handelt es sich um eine Erkrankung, so "wird man auch eine gewisse Unsicherheit über die Dauer seiner Verhinderung hinnehmen müssen, weil der Verlauf und die Dauer einer Krankheit nur in beschränktem Umfange durch ärztliche oder sonstige menschliche Maßnahmen beeinflußt werden kann und weil hier keine Gefahr besteht, daß die Dauer der Verhinderung von menschlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, die die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen" (BGHZ 16, 254, 256, zitiert in BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60; ähnlich BGHSt 21, 131, 133; BGH NJW 1974, 1572, 1573).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Handelt es sich um eine Erkrankung, so "wird man auch eine gewisse Unsicherheit über die Dauer seiner Verhinderung hinnehmen müssen, weil der Verlauf und die Dauer einer Krankheit nur in beschränktem Umfange durch ärztliche oder sonstige menschliche Maßnahmen beeinflußt werden kann und weil hier keine Gefahr besteht, daß die Dauer der Verhinderung von menschlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, die die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen" (BGHZ 16, 254, 256, zitiert in BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60; ähnlich BGHSt 21, 131, 133; BGH NJW 1974, 1572, 1573).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Handelt es sich um eine Erkrankung, so "wird man auch eine gewisse Unsicherheit über die Dauer seiner Verhinderung hinnehmen müssen, weil der Verlauf und die Dauer einer Krankheit nur in beschränktem Umfange durch ärztliche oder sonstige menschliche Maßnahmen beeinflußt werden kann und weil hier keine Gefahr besteht, daß die Dauer der Verhinderung von menschlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, die die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen" (BGHZ 16, 254, 256, zitiert in BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60; ähnlich BGHSt 21, 131, 133; BGH NJW 1974, 1572, 1573).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81

    Teilnahme eines vertretenen Richters aus einer anderen Strafkammer aufgrund

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Für eine feststellende Tätigkeit dieses Gremiums ähnlich der durch den Präsidenten des Landgerichts zu treffenden Entscheidung darüber, ob ein Richter, insbesondere wegen konkurrierender Aufgaben, überhaupt verhindert ist (vgl. BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81] m.w.Nachw.), ist hier kein Raum.
  • BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht -

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Zwar hat die Rechtsprechung das dahin erweitert, daß die Vereidigung schon dann verboten ist, wenn "Gegenstand der Aussage ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen ist" (BGH bei Pfeiffer/ Miebach NStZ 1984, 15), mag die Aussage auch verschiedene Taten im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGH StV 1987, 90), doch hat nie Zweifel bestanden, daß es für die Frage der Teilvereidigung auf den inneren Zusammenhang der Taten, nicht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen im Einzelfall ankommt (BGH a.a.O.); sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
    Eine andere Meinung liegt auch der Entscheidung BGH NJW 1986, 1366 nicht zu Grunde; dort ging es um die verzögerliche Neubesetzung der Stelle nach Zurruhesetzung des - freilich lange Zeit erkrankt gewesenen - Vorsitzenden.
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Den Akten lassen sich keine Hinweise darauf entnehmen, dass die Ermittlungsbehörden die genannten Zeugen in irgendeiner Weise zu deren Vorgehen veranlasst, sie dabei gefördert, unterstützt, bestärkt oder sonst beeinflusst hätten (s. zu den rechtlichen Maßstäben im Einzelnen BGH, Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 2; vom 8. Oktober 1993 - 2 StR 400/93, BGHSt 39, 335; vom 21. Juli 1998 - 5 StR 302/97, BGHSt 44, 129; vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11; Beschlüsse vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96, BGHSt 42, 139; vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, NStZ 2011, 596; EGMR, Urteile vom 5. November 2002 - 48539/99, JR 2004, 127; vom 10. März 2009 - 4378/02, NJW 2010, 213).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    S. 4; vom 28. Mai 1974 - 4 StR 37/74 - NJW 1974, 1572, 1573; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - NJW 1989, 843, 844; BFHE 155, 470, 471; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - NJW 1986, 1366, 1367; Beschluss vom 11. Juli 2001 - 1 DB 20/01 - NJW 2001, 3493, 3494; vgl. bereits RGZ 119, 280, 282 f.; ebenso Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 59 Rdn. 7; MünchKomm-ZPO/Wolf, 2. Aufl., § 59 GVG Rdn. 9; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 5; § 21 e GVG Rdn. 39).

    S. 5) oder im Zeitpunkt der Feststellung des Vertretungsfalls die Rückkehr des Erkrankten erwartet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - aaO, 844; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Wolf, aaO, § 21 f GVG Rdn. 4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 551 Rdn. 4).

    S. 4 f.; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - aaO; Kissel/Mayer, aaO; Löwe-Rosenberg/Breidling, StPO, 25. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 25).

    Deshalb wird eine Erkrankung auch bei längerer Dauer zunächst als vorübergehende Verhinderung angesehen, da das Ende vorausschauend meist nicht, insbesondere in der Regel nicht für den für etwaige Maßnahmen zuständigen Dienstvorgesetzten feststellbar ist (BGH, BGHSt 21, 131, 133; Urteil vom 28. Mai 1974 - 4 StR 37/74 - Urteil vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - beide aaO; Löwe-Rosenberg/Breidling, aaO, § 21 f GVG Rdn. 25; Zöller/Gummer, aaO).

    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht lag nach diesen Grundsätzen ein Fall zulässiger Vertretung nicht vor, wobei der Sachverhalt nicht zu einer abschließenden Entscheidung nötigt, ob und wann das Präsidium bei längerer Krankheit mit nicht prognostizierbarem Ende bereits während des laufenden Geschäftsjahrs Maßnahmen nach § 21 e Abs. 3 GVG ergreifen und einen anderen ständigen Vorsitzenden bestellen muss (vgl. BGH, BGHZ 95, 246 f.; Urteil vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - aaO; KK-StPO/Diemer, 5. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 3; Kissel/Mayer, aaO, § 21 f Rdn. 2; § 59 Rdn. 7; Löwe-Rosenberg/Breidling, aaO, § 21 e GVG Rdn. 16, § 21 f GVG Rdn. 19; MünchKomm-ZPO/Wolf, aaO, § 21 f GVG Rdn. 4 und 6; Zöller/Gummer, aaO, § 21 f GVG Rdn. 5).

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Nach dem Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1988 (BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 2) sind Ermittlungsbehörden deshalb auch nicht grundsätzlich gehalten, Kontakte zwischen Mitgefangenen zu unterbinden, wenn sich das Verhalten eines Gefangenen darauf beschränkt, das Vertrauen des Beschuldigten zu gewinnen, um ihn auf diese Weise zu einer Tatschilderung zu veranlassen.
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Ein Verwertungsverbot begründet vor diesem Hintergrund nur eine gezielte Täuschung des Betroffenen durch die handelnden Polizeibeamten (vgl. BGHR § 136a Abs. 1 Täuschung 1; BGH NStZ 1989, 32 und 33).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Selbst dabei ist aber zu beachten, daß eine Teilvereidigung dann nicht statthaft ist, wenn die Taten in einem inneren Zusammenhang miteinander stehen, insbesondere ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen bilden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Teilvereidigung 1, 3 und 5 m. w. N.).
  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    Ist er dauernd verhindert, so ist es gemäß § 21 e Abs. 3 GVG Sache des Präsidiums, die Geschäftsverteilung der durch die Verhinderung entstandenen Situation anzupassen (BGH, Urt. v. 27. September 1988, 1 StR 187/88, NJW 1989, 843 m.w.N.).

    Sie kann nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt worden ist (BGH, Urt. v. 27. September 1989, 1 StR 187/88, NJW 1989, 843, 844; Urt. v. 5. April 1989, 2 StR 39/89, StRV 1989, 338, 339; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 e Rdn. 31; Löwe-Rosenberg/Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 18; Kissel, Festschrift Rebmann, 1989, S. 63, 74; Lerch, DRiZ 1988, 255; Rieß, NStZ 1982, 296; Schrader, StRV 1991, 540, 591; Schorn/Stanicki, Die Präsidialverfassung der Gerichte aller Rechtswege, 1975, S. 97; a.A. Roever, Diss.

  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Diese Folge tritt nur dann ein, wenn der Zwang, gegebenenfalls also die Freiheitsentziehung, gezielt zur Herbeiführung einer Aussage angewendet wird, wenn er "auf das 'Ob' oder 'Wie' einer Aussage gerichtet ist", da die Vorschrift "allein die Willensfreiheit einer Aussage schützen" will (Erbs NJW 1951, 386, 388; vgl. weiter BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Zwang 2 und Abs. 3 Aussage 1; Rogall in SK StPO § 136 a Rdn. 70).
  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95

    Strafbarkeit des Versuches - Bedingter Vorsatz - Direkter Vorsatz -

    Zwischen dem Fall 4 und den Fällen 8 und 9, in denen ein Beteiligungsverdacht gegen beide Zeugen begründet ist, besteht auch kein der Teilvereidigung entgegenstehender innerer Zusammenhang, wonach den Gegenstand der Aussage ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen bilden würde (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Teilvereidigung 1, 3; BGH StV 1983, 401).

    Hierbei kommt es auf einen Zusammenhang der Taten, nicht auf die Umstände der Zeugenaussage an (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Teilvereidigung 3).

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/93
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88

    Verdunklungsgefahr als Voraussetzungen für eine Inhaftierung des Angeklagten -

    Andererseits fehlt jedoch der von § 136 a Abs. 1 StPO vorausgesetzte gezielte Einsatz unzulässiger Mittel (vgl. BGHR § 136 a Abs. 1 Täuschung 1; BGH NStZ 1989, 32 und 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 4 S 2061/12

    Zuweisung eines Richters zu einem Spruchkörper

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht