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   BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04   

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https://dejure.org/2004,6219
BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04 (https://dejure.org/2004,6219)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2004 - 1 StR 342/04 (https://dejure.org/2004,6219)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2004 - 1 StR 342/04 (https://dejure.org/2004,6219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei Verabschiedung eines Beweisantrags - Bedeutung des genauen Grades einer Behinderung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

  • Judicialis

    SGB IX § 69; ; StPO § 358 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 § 337 Abs. 1
    Revision bei Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Entscheidung 1
  • NStZ-RR 2004, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2003 - 1 StR 251/03

    Strafzumessung (begrenzte strafschärfende Berücksichtigung von Tatmotiven bei

    Auszug aus BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04
    Sämtliche Urteilsfeststellungen blieben aufrecht erhalten, der Senat wies jedoch darauf hin, daß ergänzende Feststellungen, die den bisherigen Feststellungen nicht widersprechen, zulässig bleiben (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2003 - 1 StR 251/03 = NStZ-RR 2003, 362 f.).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98

    Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht;

    Auszug aus BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04
    Im übrigen hätte dies gegebenenfalls in der Hauptverhandlung klargestellt werden müssen (vgl. BGH StV 1989, 465; Beschlußhandlung klargestellt werden müssen (vgl. BGH StV 1989, 465; Beschluß vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04
    c) Hat der Tatrichter einen Antrag, bei dem es sich - hinsichtlich der Schäden - nicht um einen Beweisantrag handelt, nach Beweisantragsgrundsätzen verbeschieden, begründet dies die Revision nur, wenn zugleich die Aufklärungspflicht verletzt ist (vgl. BGH StV 1996, 581 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Es hat bei der Ablehnung der Anträge auch nicht gegen die Aufklärungspflicht verstoßen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Entscheidung 1).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

    Hat der Tatrichter, wie hier, einen Antrag, bei dem es sich nicht um einen Beweisantrag handelt, nach Beweisantragsgrundsätzen beschieden, begründet dies die Revision nur, wenn zugleich die Aufklärungspflicht verletzt ist (BGH, Beschluss vom 2. September 2004 - 1 StR 342/04, juris Rn. 7).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Der Senat beurteilt den Verfahrensgang nach diesen Grundsätzen; an die vom Landgericht vorgenommene Ablehnung nach Beweisantragsgrundsätzen ist er nicht gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 540/06 - ; NStZ-RR 2004, 370 und NJW 2000, 2517 [2519]).
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