Rechtsprechung
BGH, 15.02.2001 - 3 StR 554/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO; § 247a StPO
Ablehnung eine Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub - Beweiswürdigung - Strafaufhebung - Körperverletzung - Jugendstrafe - Mobiltelefondaten - Verbindungsdaten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Unerreichbarkeit eines Auslandszeugen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 20
- StV 2001, 664
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit …
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 3 StR 554/00
Dies ist aber in der Regel nur dann der Fall, wenn das Tatgericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (…vgl. BGHR § 244 III Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ 1984, 375, 376).Deshalb hätte sich das Landgericht darüber Gewißheit verschaffen müssen, ob der Zeuge auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sein Bekannter wegen schwerwiegender Straftaten angeklagt ist, vor dem Landgericht nicht aussagen werde (vgl. BGH NStZ 1984, 375, 376).
- BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93
Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 3 StR 554/00
Denn sie hat in ihrem ablehnenden Beschluß diese Vorschrift zwar erwähnt, aber die erforderlichen Erwägungen, aus denen sich ergibt, daß die beantragte Beweiserhebung keinen Einfluß auf die Feststellungen haben werde nicht mitgeteilt (vgl. BGHSt 40, 60, 62 f.).
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
Ein im Ausland lebender Zeuge, dessen Erscheinen nicht erzwungen werden kann, ist unerreichbar, wenn er sich definitiv weigert, vor dem erkennenden Gericht auszusagen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 3 StR 554/00, StV 2001, 664 mwN). - BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06
Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze …
Ein im Ausland lebender Zeuge, dessen Erscheinen nicht erzwungen werden kann, ist selbst ohne förmliche Ladung als unerreichbar anzusehen, wenn er sich definitiv weigert, vor dem erkennenden Gericht auszusagen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 20).