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   BGH, 30.09.1992 - 3 StR 430/92   

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https://dejure.org/1992,3855
BGH, 30.09.1992 - 3 StR 430/92 (https://dejure.org/1992,3855)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - 3 StR 430/92 (https://dejure.org/1992,3855)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - 3 StR 430/92 (https://dejure.org/1992,3855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Nichtberücksichtigung eines möglicherweise entlastenden Hilfsbeweisantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    d) Soweit das Landgericht über den Hilfsbeweisantrag zum wirtschaftlichen Wert der Vermarktungsrechte hier betroffener Spieler nicht entschieden hat, bleibt das unschädlich, da sich den Urteilsgründen entnehmen lässt, dass das Landgericht diese Beweisbehauptung aus tatsächlichen Gründen für bedeutungslos hielt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10

    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf

    Denn jedenfalls beruht das Urteil nicht auf dem Übergehen eines Hilfsbeweisantrages, wenn die Urteilsgründe insgesamt erkennen lassen, warum dem Beweisbegehren der Sache nach ohne Rechtsfehler keine Folge geleistet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 430/92, NStZ bei Kusch 1993, 229).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Deshalb kann der Senat ein Beruhen des Urteils auf dem Unterlassen der Entscheidung (und der Beratung) über den Hilfsbeweisantrag insgesamt ausschließen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5, 9; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. § 244 Rdn. 86).
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Ein solcher muss sich vielmehr, wenn er nicht offenkundig ist, aus den Urteilsgründen selbst ergeben (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 557/04

    Aufklärungspflicht (Hilfsbeweisantrag); Augenscheinsbeweis; Verbot der

    Ein solcher muss sich vielmehr, wenn er nicht offenkundig ist, aus den Urteilsgründen selbst ergeben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 430/92).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis -

    Auf dem Übergehen eines Hilfsbeweisantrages beruht ein Urteil allerdings dann nicht, wenn die Urteilsgründe ergeben, daß das Tatgericht die Beweisbehauptung für unerheblich hält oder halten durfte oder daß es sie wie eine erwiesene oder als wahr unterstellte Tatsache behandelt hat (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5 m.w.N.).
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