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   BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88   

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BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88 (https://dejure.org/1989,2911)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 5 StR 502/88 (https://dejure.org/1989,2911)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 5 StR 502/88 (https://dejure.org/1989,2911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 7
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Dagegen ist der Tatrichter weder verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH NJW 1951, 325; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 7; st. Rspr.), noch hat er stets darzulegen, auf welchem Wege und aufgrund welcher Tatsachen und Beweismittel er seine Überzeugung gewonnen hat (Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 267 Rdn. 12 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer § 34 Rdn. 1; § 261 Rdn. 2).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Es genügt grundsätzlich die zusammenfassende Wiedergabe des für die Überzeugungsbildung wesentlichen Inhalts, eine vollständige Dokumentation der Aussage ist nicht geboten (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Das Tatgericht ist nicht gehalten, im Urteil sämtliche in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu erörtern und ihren Beweiswert darzulegen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Ob den Entscheidungen BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6 und 12 eine geänderte Rechtsauffassung zugrunde liegt oder ob dort lediglich das Beruhen des Urteils auf einem Rechtsfehler ausgeschlossen wurde, wird nicht deutlich.
  • BGH, 25.06.2009 - 4 StR 610/08

    Fahrlässige Tötung (Sorgfaltspflichtverletzung und Sondernormen: Anforderungen an

    Das Gesetz verlangt mit keiner Vorschrift, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen hat, auf welche Weise er zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Das Gesetz verlangt mit keiner Vorschrift, daß der Tatrichter alle in der Hauptverhandlung erörterten oder sonst benutzten Beweismittel in den schriftlichen Urteilsgründen anzuführen und sich dort über ihren Beweiswert zu äußern hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Wird eine solche Veränderung während einer Zeugenvernehmung als Möglichkeit erkannt, so kann durch vielfältige Handlungen oder Ausdrucksweisen verfahrensrechtlich einwandfrei dieser Umstand den Prozeßbeteiligten deutlich gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6, 12; BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 96/95

    Anwesenheit - Präsenz - Verteidiger - Angeklagter - Zeuge

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann bei freisprechenden Urteilen ebensowenig wie bei verurteilenden Erkenntnissen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 3) eine zusammenhängende Wiedergabe der Aussagen der Zeugen gefordert werden.
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

    Es ist aber nicht verpflichtet, alle in der Hauptverhandlung erörterten oder sonst benutzten Beweismittel in den schriftlichen Urteilsgründen aufzuführen und sich dort über ihren Beweiswert zu äußern (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 7).
  • OLG Köln, 16.10.2001 - Ss 427/01

    Geldbuße wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Missachtung eines

    Der Tatrichter ist weder verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH NJW 1951, 325; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 7), noch hat er stets darzulegen, auf welchem Wege und aufgrund welcher Tatsachen und Beweismittel er seine Überzeugung gewonnen hat (BGHSt 39, 291 [296] = NStZ 1993, 592 [593]).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 256/97

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung des

  • BGH, 29.04.1992 - 3 StR 141/92

    Handel mit Betäubungsmitteln - Bestimmmung des Strafmaßes

  • OLG Koblenz, 21.11.2007 - 1 Ss 293/07

    Meineid: Revisionsrüge der rechtsfehlerhaften Nichtberücksichtigung des

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