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   BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89   

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BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89 (https://dejure.org/1989,4011)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1989 - 1 StR 24/89 (https://dejure.org/1989,4011)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89 (https://dejure.org/1989,4011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes - Möglichkeit einer anderen Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5
  • StV 1990, 54
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der

    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89
    Damit wäre ein Hinweis erforderlich gewesen, daß der Angeklagte auch als Alleintäter bestraft werden konnte (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschl. vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 265 Rdn. 10 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl., § 265 Rdn. 5; Paulus in KMR 7. Aufl. § 265 Rdn. 24).

    Es genügt, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 548; BGH, Beschl. vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77).

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89
    Damit wäre ein Hinweis erforderlich gewesen, daß der Angeklagte auch als Alleintäter bestraft werden konnte (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschl. vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 265 Rdn. 10 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl., § 265 Rdn. 5; Paulus in KMR 7. Aufl. § 265 Rdn. 24).
  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Insofern braucht die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nicht nahezuliegen; es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; Urteil vom 8. Juni 2022 - 2 StR 503/21, juris Rn. 21).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Die Möglichkeit einer anderen Verteidigung braucht nicht nahe zu liegen; es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Die Möglichkeit einer anderen Verteidigung braucht nicht nahe zu liegen; es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Danach ist nicht auszuschließen, dass sich der Angeklagte bei prozessordnungsgemäßen Verfahren mit Erfolg anders als geschehen gegen den Vorwurf, die festgestellten Taten mittäterschaftlich begangen zu haben, hätte verteidigen können (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1, Hinweispflicht 5).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte

    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19; Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3; vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).

    Abgesehen davon, dass der Anklagevorwurf - wie sich aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen ergibt - außerdem auf der Annahme gründete, dass A. dem Angeklagten während der Tatausführung telefonisch Anweisungen erteilte, kommt es für die Beruhensfrage nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5); das ist hier der Fall.

  • BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Revisionsvortrag;

    Denn der Senat vermag auszuschließen, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, wenn ihm diese Veränderung der tatsächlichen Umstände bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 20; Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5), sodass das Urteil auf dem unterbliebenen Hinweis nicht beruht.
  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

    Wie auch sonst genügt es vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Nr. 1 Umstände 1).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz der Revision: Die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft ist hinweispflichtig (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 651/11

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Strafverfahren wegen Brandstiftung:

    Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105).
  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

    Die Möglichkeit einer anderen Verteidigung braucht nicht nahe zu liegen; es genügt, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
  • OLG Hamm, 25.05.2000 - 4 Ss OWi 779/99

    Fehlende Schuldform im Bußgeldbescheid, Rechtlicher Hinweis, Hinweispflicht,

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