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   BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87   

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https://dejure.org/1987,3377
BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87 (https://dejure.org/1987,3377)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1987 - 2 StR 563/87 (https://dejure.org/1987,3377)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - 2 StR 563/87 (https://dejure.org/1987,3377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem Gutachten eines Sachverständigen hinsichtilch der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 4
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87
    Dazu mußte sie aber die maßgeblichen Darlegungen des Gutachtens wiedergeben und ihre Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (ständige Rechtsprechung vgl. BGH NStZ 1985, 421).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; NStZ 1991, 596; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 2, 4; Stuckenberg a.a.O., § 267 Rn. 66; Kuckein a.a.O., § 267 Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 267 Rn. 13).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Oberlandesgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, daß die als wahr behandelten Tatsachen der Entscheidung dem Sinn und Zweck des jeweiligen Beweisantrags gemäß ohne jede Einengung und Verschiebung des Bedeutungsgehalts oder sonstige inhaltliche Änderung zugrunde gelegt werden müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 4, 6, 18, 21; BGH NStZ 1982, 213; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 91 und 92).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 366/12

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Exklusivität des

    Mit Recht beanstandet der Beschwerdeführer, dass die Kammer die Beweisbehauptung nicht in ihrer vollen, aus Sinn und Zweck sich ergebenden Bedeutung als wahr behandelt, sondern in unzulässiger Weise eingeengt hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 244 Rdnr. 71 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88

    Berücksichtigung einer als erwiesen angesehenen Tatsache in den

    Das ist für die Wahrunterstellung einer Beweisbehauptung entschieden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 91; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 244 Rdn. 71 m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 414/10

    Einschleusen von Ausländern (Konkurrenzen; Tateinheit; Klammerwirkung; Beihilfe);

    Der Senat geht davon aus, dass die Strafkammer ungeachtet der von ihr verwendeten undeutlichen Formulierungen die Beweisbehauptungen des Angeklagten - wie geboten (vgl. etwa BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6, 14 und 18) - ohne Einengung, Umdeutung oder sonstige dem Antragsteller nachteilige inhaltliche Änderung als wahr unterstellt hat.
  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01

    Auslegung der Revisionsbeschränkung (Rechtsfolgenausspruch; Maßregelausspruch;

    Will er aber eine Frage, für deren Entscheidung das Gesetz die Zuziehung eines Sachverständigen vorsieht (§ 246a StPO), im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; NStZ 1985, 421, 422; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 4).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Wenn aber der Tatrichter eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines oder mehrerer Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu einem Gutachten lösen will, dann muß er die maßgeblichen Darlegungen dieses Gutachtens wiedergeben und unter Auseinandersetzung mit diesem seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (BGH, Beschl. vom 10. Februar 1977 - 4 StR 663/76 - bei Holtz MDR 1977, 637; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 235/95

    Zeuge - Wechselnde Angaben - Tatrichter - Unglaubwürdigkeit -

    Die weiteren Darlegungen der Sachverständigen sind im Urteil ebensowenig mitgeteilt worden wie die Auffassung des Gerichts hierzu (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; BGH NStZ 1983, 377; 1985, 421; 1994, 503, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 4 und § 261 Sachverständiger 1; BGH StV 1993, 234).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89

    Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung

    Es hat die Beweisbehauptung nicht in ihrer vollen, aus Sinn und Zweck sich ergebenden Bedeutung als wahr unterstellt, sondern das Beweisthema in unzulässiger Weise eingeengt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 91).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 688/89

    Gesetzwidrige Behandlung eines Beweisantrages durch Nichteinhaltung einer

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 292/93

    Aufhebung eines Urteils im Maßregelausspruch - Voraussetzungen der Unterbringung

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 526/89

    Unangemessene Behandlung durch einen Würgegriff - Folgen des Fehlens

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