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   BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05   

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https://dejure.org/2005,9472
BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05 (https://dejure.org/2005,9472)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - 3 StR 238/05 (https://dejure.org/2005,9472)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05 (https://dejure.org/2005,9472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in tateinheitlicher Begehung; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Konkurrenz bei Erwerb zum Eigengebrauch und Besitz einer nicht unerheblichen Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2004 - 3 StR 468/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05
    a) In den Fällen 1 bis 5 sind die Taten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 52 StGB) zu würdigen; denn der Auffangtatbestand des Besitzes wird vom Tatbestand des Erwerbs verdrängt (BGH StraFo 2004, 252).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05
    Bei der Neufassung der Urteilsformel hatte der Hinweis auf die Gewerbsmäßigkeit zu entfallen (BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05
    In solchen Fällen wird der Erwerb der Eigenverbrauchsmenge nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des Besitzes einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5 m. w. N.).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Umstände Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, juris und Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris).
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