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   BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92   

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https://dejure.org/1992,4632
BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92 (https://dejure.org/1992,4632)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - 3 StR 561/92 (https://dejure.org/1992,4632)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92 (https://dejure.org/1992,4632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den Urteilsgründen - Anforderungen an die Konkretisierung hinsichtlich des zeitlichen und örtlichen Ablaufs eine sexuellen Mißbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 7
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Werden einem Angeklagten mehrere Tatbegehungen oder eine Mehrzahl von Tatbegehungsweisen angelastet, so müssen Zeit, Ort und ungefähre Begehungsweise konkret mitgeteilt werden, um einen Angeklagten in die Lage zu versetzen, sich dagegen im einzelnen verteidigen zu können (vgl. BGH StV 1991, 245 f.).

    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Darüber hinaus verlangt die Rechtsprechung für eine fortgesetzte Tat einen Gesamtvorsatz, der nur dann zu bejahen ist, wenn er sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt und auf einen Gesamterfolg gerichtet ist (vgl. BGHSt 36, 105, 110).
  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92
    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 623/92

    Sexuelle Nötigung - Tatopfer - Stieftochter des Täters

    Die Unzulänglichkeit der vorliegenden Form der Urteilsgründe hat der Senat in vergleichbaren Fällen wiederholt beanstandet(Beschlüsse vom 4. November 1992 - 3 StR 519/92 - undvom 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92 - m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel -

    Werden einem Angeklagten mehrere Tatbestandsverwirklichungen zur Last gelegt, so müssen Zeit, Ort und Begehungsweise der Einzelhandlungen so konkret mitgeteilt werden, daß der Rechtskundige den gesetzlichen Tatbestand darin erkennen, der Angeklagte sich gegen den Tatvorwurf im einzelnen verteidigen und das Revisionsgericht die ihm obliegende Nachprüfung auf Rechtsfehler vornehmen kann (vgl. BGH StV 1991, 245 f; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 130/93

    Feststellung des Schuldumfangs einer fortgesetzten Handlung - Anforderungen an

    Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewendeten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH StV 1991, 245; BGH NStZ 1993, 35; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92 st. Rspr.).
  • BGH, 13.06.1994 - 4 StR 273/94

    Fortgesetzte Tat - Beschwer des Angeklagten - Verjährung

    Derartige Feststellungen genügen nicht den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 7), weil sie es dem Revisionsgericht nicht ermöglichen, nachzuprüfen, ob der Tatbestand des § 176 StGB in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber jedenfalls insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGH R § 370 Abs. 1 AO - Stichwort: Gesamtvorsatz 1 und 2; BGH, NJW 1983, 2827 soweie BGH bei Holtz, MDR 1978, 624; BGH Beschlüsse v.20.1.1993 - 3 StR 513/92 und v. 16.12.1992 - 3 StR 561/92).
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