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   BGH, 26.05.1987 - 1 StR 110/87   

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https://dejure.org/1987,2859
BGH, 26.05.1987 - 1 StR 110/87 (https://dejure.org/1987,2859)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1987 - 1 StR 110/87 (https://dejure.org/1987,2859)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 1 StR 110/87 (https://dejure.org/1987,2859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt im Sinne des § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Unerlaubtes Handeltreiben bei Finanzierung des Eigenkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Feststellungen 1
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen, zu denen nach dem Grundsatz der Einheit der Urteilsgründe (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 110/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Feststellungen 1; KK-Gericke, StPO, 8. Aufl., § 337 Rn. 27) auch die konkretisierenden Feststellungen im Rahmen der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung zählen, war bei dem Treffen am 12. März 2007 ein "gerade zur Koordinierung einer künftigen Bierpreiserhöhung geeigneter" Teilnehmerkreis zusammengetreten (UA S. 65).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Da aber die schriftlichen Urteilsgründe eine Einheit bilden, deren tatsächliche Angaben auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie sich in verschiedenen und dabei auch in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 110/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1 - Zusammenhang der Urteilsgründe; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08), kann für die vollständige tatsächliche Grundlage der Entscheidung auch auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung zurückgegriffen werden.
  • OLG Bamberg, 25.02.2019 - 2 OLG 110 Ss 6/19

    Urkundenfälschung bei Vorlage einer Kopie durch Gebrauchmachen der Urschrift

    Die für einen Straftatbestand relevanten tatsächlichen Umstände können sich vollständig erst aus der Gesamtschau der Urteilsgründe, u.a. aus der Beweiswürdigung oder den Darlegungen des Tatgerichts zur rechtlichen Würdigung, finden; ihrer Berücksichtigung steht wegen der Einheitlichkeit der schriftlichen Urteilsgründe insoweit auch nicht entgegen, dass sich die Feststellungen in verschiedenen und dabei auch in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1987 - 1 StR 110/87 = BGHR StPO § 267 I 1, Feststellungen 1 - Zusammenhang der Urteilsgründe; Beschl. v. 05.12.2008 - 2 StR 424/08 [bei juris] und Urt. v. 21.03.2017 - 1 StR 486/16 = StV 2018, 727).

    Da die schriftlichen Urteilsgründe eine Einheit bilden, deren tatsächliche Angaben auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie sich in verschiedenen und dabei auch in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1987 - 1 StR 110/87 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1 - Zusammenhang der Urteilsgründe; Beschluss vom 05.12.2008 - 2 StR 424/08 [bei juris]), kann für die vollständige tatsächliche Grundlage der Entscheidung auch auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung zurückgegriffen werden (BGH, Urt. v. 21.03.2017 - 1 StR 486/16 = StV 2018, 727).

  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20

    Irrtum über die Existenz des gegen einen ausländischen Verein verfügten

    Im Rahmen der "Beweiswürdigung' sind jedoch - nach dem Grundsatz der Einheit der Urteilsgründe beachtliche (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 110/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Feststellungen 1; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 337 Rn. 27) - Feststellungen nachgetragen.
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22

    Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021

    Die im Urteil enthaltenen tatsächliche Angaben sind ungeachtet des Ortes, wo sie niedergeschrieben sind, im Rahmen einer Gesamtschau der Urteilsgründe bei der rechtlichen Überprüfung zu berücksichtigen (zu vgl. BGH, Urteil vom 26.05.1987 - 1 StR 110/87 - Urteil vom 17.01.1978 - 5 StR 517/77 - ; BeckOK StPO/Peglau, 42. Ed., StPO, § 267 Rn. 13; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., StPO, § 337, Rn. 27).
  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

    Zwar bilden die schriftlichen Entscheidungsgründe eine Einheit, deren tatsächliche Angaben auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie sich in verschiedenen und dabei auch in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1, Zusammenhang der Urteilsgründe).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Dies setzt aber voraus, daß die außerhalb einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen verstreut enthaltenen Angaben zum Tatgeschehen zweifelsfrei als Feststellungen erkennbar sind (vgl. dazu BGH VRS 6, 606, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1; BGH NStZ 1994, 400 ; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1996 5 Ss (OWi) 295/96 - (Owi) 142/96 I; KK-Pikart, StPO , 3. Aufl. 1993, Rndrn.
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