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   BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86   

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BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86 (https://dejure.org/1986,690)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1986 - 3 StR 530/86 (https://dejure.org/1986,690)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86 (https://dejure.org/1986,690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1210 (Ls.)
  • BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Gesamtstrafe 1
  • NStZ 1987, 183
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 501/85

    Erfordernis der Mitteilung von Strafzumessungserwägungen eines einbezogenen

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  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

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  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

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  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Bei der Darstellung im Urteil wird zu beachten sein, dass bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach §§ 54, 55 StGB unter anderem die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen sind, so dass grundsätzlich auch die Strafzumessungserwägungen der einbezogenen Urteile im neuen Urteil anzugeben sind (vgl. BGH vom 12.12.1986, 3 StR 530/86; Fischer, aaO, § 55 StGB Rn. 16; Senatsbeschluss vom 25.3.2008 - 1 Ss 42/08).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 432/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung

    a) Da bei der Einbeziehung einer früher erkannten Gesamtstrafe die ursprünglichen und die neu verhängten Einzelstrafen die Grundlage des neuen Gesamtstrafenausspruchs bilden, müssen zur Ermöglichung ihrer revisionsgerichtlichen Nachprüfung alle einbezogenen Einzelstrafen konkret bezeichnet (...) werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86 -, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; und vom 8. August 1994 - 1 StR 264/94 -, juris Rdnr. 3; MüKo-StGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 55 Rdnr. 56; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rdnr. 34).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5St RR (II) 66/10

    Vorlagebeschluss: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Berufungsbeschränkung

    Wenn nicht besondere für die neue Gesamtstrafenbildung bestimmende Umstände aus den damaligen Strafzumessungserwägungen hervorzuheben sind, genügt es in einfach gelagerten Fällen, wie vorliegend, für die bei der Bemessung der Gesamtstrafe erforderliche Gesamtschau, die Taten und die Einzelstrafen des früheren Urteils mitzuteilen und sie mit den neuen Taten und den bei der Bildung der neuen Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkten abzuwägen (BGH NStZ 1987, 183; BGHSt 24, 268, 271).

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen darf bei der Gesamtstrafenbildung auch auf die bis dahin im Urteil zur Bildung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen werden (BGH NStZ 1987, 183; BGHSt 24, 268, 271).

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Dabei sind jedoch Bezugnahmen auf die Strafzumessungserwägungen in einfacheren Fällen zulässig ( BGH NStZ 1987, 183, BGHSt 24, 268, 271; BGH Urteil v. 30.6.1998, 1 StR 251/98, Detter, NStZ 1999, 120, 123).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10

    Bemessung der Gesamtstrafe (sinkende Hemmschwelle); Verfahrensbeendende

    Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Tatgericht die Gründe für die Zumessung nicht nur hinsichtlich der neu hinzutretenden Einzelstrafen, sondern auch hinsichtlich der Gesamtstrafe nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO im Urteil anzuführen (BGH NStZ 1987, 183; NJW 1953, 1360).
  • BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden

    Der neue Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß es sich bei der neben der Einzelstrafe von einem Jahr und zwei Monaten (aus dem Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 28.9.1998) einbezogenen Freiheitsstrafe von vier Monaten (UA S. 55; aus dem Urteil vom 4.8.1998) nach den weiteren Urteilsfeststellungen (UA S. 11) um eine Gesamtfreiheitsstrafe handelt, die aufgelöst wurde, wobei die in die Gesamtstrafe des hiesigen Verfahrens einzubeziehenden Einzelstrafen nicht mitgeteilt wurden, was aber rechtlich geboten ist (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ 1987, 183).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

    Er hat daher bei der Bemessung der Gesamtstrafe regelmäßig neben den Sachverhaltsfeststellungen auch die Strafzumessungserwägungen zu den einbezogenen Einzelstrafen im Urteil wiederzugeben (BGH NStZ 1987, 183; ständige Senatsrechtssprechung, vgl. etwa SenE v. 17.05.1988 - Ss 223/88; SenE v. 05.11.2002 - Ss 435-436/02 - = StraFo 2003, 62; SenE v. 12.05.2003 - Ss 182-183/03; SenE v. 07.05.2004 - Ss 177/04).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Erforderlich ist es jedoch, die in dem früheren Urteil abgeurteilte Tat und die verhängte Strafe konkret zu bezeichnen und sie mit den neuen Taten und den bei der Bildung der neuen Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkten zusammen in einer kurzgefassten Darstellung abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Gesamtstrafe 1).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur

    Schon weil der Tatrichter insoweit keine eigenen Strafzumessungserwägungen angestellt und weder die vor der ersten Zäsur begangenen Taten hinreichend konkret bezeichnet noch die hierfür verhängten Einzelstrafen mitgeteilt hat (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Strafen, einbezogene 1), sieht sich der Senat nicht in der Lage, etwa von sich aus auf eine solche weitere (erste) Gesamtfreiheitsstrafe durchzuentscheiden.
  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 498/09

    Minder schwere Fälle der Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an

  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 654/17

    Bemessung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellung im Urteil: keine

  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 132/23

    Physische Herrschaftsgewalt über das Tatopfer und eine stabile Bemächtigungslage

  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20

    Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit);

  • BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06

    Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil;

  • BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03

    Anforderungen an die Mitteilung der einbezogenen Strafen im Urteil

  • BGH, 09.07.2008 - 1 StR 336/08

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (konkrete Bezeichnung

  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 338/01

    Darlegung der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich

  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97

    Geringfügigkeit der Beute bei schwerer räuberischer Erpressung - Strafmildernde

  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 342/20

    Gebotenheit der Mitteilung der einbezogenen Einzelstrafen aus dem Strafbefehl für

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 264/94

    Konkrete Bezeichnung von einzubeziehenden Einzelstrafen bei der Verhängung einer

  • BGH, 02.09.1994 - 3 StR 337/94

    Notwendigkeit einer Mitteilung der Umstände für die Strafzumessung der

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 628/16

    Urteilsgründe (unzulässiger Verweis auf äußere Erkenntnisquellen)

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97

    Erfordernis der Benennung aller Einzelstrafen in den Urteilsgründen im Falle der

  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 1 RVs 32/17

    Strafzumessung bei Versuchsstrafbarkeit; nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 4/93

    Erfordernis eines Waffenscheins beim Verbringen der Waffe von einem zum anderen

  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 234/87

    Strafzumessung als grundsätzliche Aufgabe des Tatrichters - Eingreifen des

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 697/92

    Erforderlichkeit einr Langzeitbeobachtung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit

  • OLG Koblenz, 13.06.2007 - 1 Ss 385/06

    Gemeinschaftlicher Raub: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe;

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 Ss 67/97
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 504/87

    Urteilsbegründung ohne Angabe des Sachverhalts und der Strafzumessungsgründe

  • OLG Jena, 01.10.2007 - 1 Ss 175/07

    Strafzumessung

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