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   BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95   

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https://dejure.org/1995,811
BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95 (https://dejure.org/1995,811)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1995 - 3 StR 346/95 (https://dejure.org/1995,811)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 3 StR 346/95 (https://dejure.org/1995,811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 469
  • MDR 1996, 82
  • BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7
  • NStZ 1996, 93
  • StV 1996, 95
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Der Zweifelsgrundsatz gebietet es nicht, eine einheitliche Tat anzunehmen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Zwar fehlen in einer Fallgestaltung des wiederholten Verkaufs von je 50 bis 500 g Rauschgift im Rahmen einer nicht von vornherein auf eine konkrete Gesamtmenge bezogenen Liefervereinbarung Anhaltspunkte, daß diese Verkäufe dieselbe Rauschgiftmenge betreffen; das ergibt sich auch nicht aus dem engen zeitlichen Zusammenhang von einem Vierteljahr (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Die einzelnen Verkaufs- oder Abgabeakte, auch wenn sie auf verschiedenen Entschlüssen beruhen, werden durch den Erwerb der hierzu bestimmten Gesamtmenge zu einer Bewertungseinheit verbunden, weil sie im Rahmen desselben Güterumsatzes (nämlich der Gesamtmenge) erfolgen (BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193).
  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Die Angriffe der Revision wegen vermeintlicher Verfahrenshindernisse in den Fällen 6 bis 45 der Urteilsgründe sind schon deswegen unbegründet, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen 4 und 5 der Urteilsgründe, die - wie ausgeführt - auch diese Fälle umfassen, jedenfalls nicht zu beanstanden sind (vgl. auch BGH NStZ 1994, 495).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG enthält ein besonderes Unrecht, das nicht in den Tatbeständen der § 30 Abs. 1 Nr. 4, § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG aufgeht, sondern zu diesen in Tateinheit steht (vgl. BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Einer Erhöhung dieser beiden Strafen steht das Verschlechterungsgebot nicht entgegen (BGHR StPO § 358 II Nachteil 3).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Tatsächlich hat der Angeklagte in diesem Fall die Straftatbestände der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verwirklicht (vgl. BGHSt 40, 73 = NStZ 1994, 290).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Denn das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, insbesondere auch die unerlaubte Einfuhr des zum Handeltreiben bestimmten Betäubungsmittels, zu einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28).
  • BGH, 21.12.1992 - 1 StR 730/92

    Annahme eines unrichtigen Konkurrenzverhältnisses von mehreren Straftaten

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Allerdings darf nach der ganzheitlichen Betrachtung die Summe der neuen und der verbleibenden Einzelstrafen ebensowenig zum Nachteil des Angeklagten geändert werden wie die neu auszuwerfende Gesamtstrafe (BGHR StPO § 358 II Nachteil 6).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung ist nach den genannten Grundsätzen der Bewertungseinheit als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu würdigen (BGH NStZ 1993, 44 [BGH 23.09.1992 - 3 StR 275/92]).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
    Die einzelnen Verkaufs- oder Abgabeakte, auch wenn sie auf verschiedenen Entschlüssen beruhen, werden durch den Erwerb der hierzu bestimmten Gesamtmenge zu einer Bewertungseinheit verbunden, weil sie im Rahmen desselben Güterumsatzes (nämlich der Gesamtmenge) erfolgen (BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193).
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Allerdings darf die Summe der neuen und der verbleibenden Einzelstrafen ebenso wenig zum Nachteil des Angeklagten verändert werden, wie die neu zu bestimmende Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Ferner darf die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht höher sein als die bisherige (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3; Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; und vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Schuldspruch wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Jedoch darf die Summe der neu zuzumessenden Einzelstrafen in den Fällen II.1 und 2 der Urteilsgründe die bisherige Summe dieser beiden Einzelstrafen nicht überschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, juris Rn. 22; vom 13. September 2023 - 4 StR 48/23, juris Rn. 5).
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