Rechtsprechung
BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Mittäter-/Teilnehmerschaft einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Verhaltensweise nach strafrechtlichen Grundsätzen; Möglichkeit des unterschiedlichen Haftungsumfangs bei mehreren Angeklagten im Rahmen zivilrechtlicher Haftung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BGB § 830; ; BGB § 830 Abs. 1; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 830 Abs. 2
Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 403 Anspruch 8
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05
Die Beurteilung, ob sich jemand im Sinne des § 830 Abs. 1 BGB als Mittäter oder als Teilnehmer im Sinne des § 830 Abs. 2 BGB an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGHR BGB § 830 Abs. 2 Blockademaßnahme 1 m.w.N.). - BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch; …
Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05
Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2003, 321, 322; StraFo 2004, 386). - BGH, 28.01.1992 - VI ZR 129/91
Zur Zurechenbarkeit von Exzesshandlungen eines Nachtäters
- BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unterbliebener Ladung eines Wahlverteidigers …
Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05
Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2003, 321, 322; StraFo 2004, 386).
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22
Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung …
Die Beurteilung, ob sich jemand im Sinne des § 830 Abs. 1 BGB an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 19. Dezember 2017 - 3 StR 515/17, NStZ-RR 2018, 121, 122 mwN). - BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs …
Einen Exzess des Angeklagten I. , der vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz des Angeklagten A. nicht gedeckt gewesen wäre und eine wechselseitige Zurechnung ausschlösse (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 …und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, BGHR StPO § 406 Abs. 1 Entscheidung 2;… Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2), hat die Strafkammer ausdrücklich nicht festgestellt. - BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16
Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz …
Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 und vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12;… Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Teilnahme 2).
- BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom …
Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris;… Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2). - BGH, 19.10.2010 - 4 StR 295/10
Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch bloße …
Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 m.w.N.). - BGH, 03.02.2016 - 4 StR 379/15
Beihilfe zur Erpressung (Gehilfenvorsatz)
Eine Aufhebung und Zurückverweisung zur Feststellung des subjektiven Tatbestandes der Beihilfe zur Erpressung im Fall II. 5. der Urteilsgründe allein zur Bestimmung des Umfangs des Adhäsionsanspruchs kommt nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 295/10, NStZ-RR 2011, 52; vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 mwN; vom 28. November 2002 - 5 StR 381/02, wistra 2003, 113). - BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung …
Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, wenn einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; BGH…, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2). - BGH, 31.07.2018 - 4 StR 626/17
Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.d. Entschädigungsanspruchs durch …
Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 295/10, NStZ-RR 2012, 52, 53; vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 mwN). - LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22 Die gegen das Urteil gerichtete Revision wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.11.2005 (Aktenzeichen 4 StR 321/05) als unbegründet zurück.