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   BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97   

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BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97 (https://dejure.org/1998,2988)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1998 - 3 StR 566/97 (https://dejure.org/1998,2988)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97 (https://dejure.org/1998,2988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht - Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts wegen Erledigung des Strafverfahrens - Vereidigung eines Zeugen - Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten einer früheren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12
  • NStZ 1998, 583
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    In Anbetracht der Gesamtumstände schließt der Senat jedoch aus, daß das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, da sich aus dem Akteninhalt ergibt, daß der Zeuge auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NJW 1986, 2121; BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).

    Daß seine in der Hauptverhandlung gemachte Aussage ebenfalls von dieser Tendenz getragen war, ergibt sich auch aus einem von der Revision mitgeteilten Aktenvermerk der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, in welchem u.a. festgehalten ist: "Selbst Th. Johannes H. nimmt seine Frau in Schutz." Bei dieser inneren Einstellung des Zeugen ist es nicht ersichtlich, inwiefern eine Belehrung dahin, daß er mit Rücksicht auf seine Ehefrau über das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hinaus zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO habe, zu einem anderen Aussageverhalten hätte führen können (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Der Senat kann offen lassen, ob über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen, in denen das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt, weil das Verfahren gegen den mit dem Zeugen verwandten früheren Mitbeschuldigten durch eine rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]), einen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder dessen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) endgültig erledigt ist, entsprechendes auch dann gilt, wenn der mit dem Zeugen verwandte Beschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153 a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153 a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, daß die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann.
  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    In Anbetracht der Gesamtumstände schließt der Senat jedoch aus, daß das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, da sich aus dem Akteninhalt ergibt, daß der Zeuge auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NJW 1986, 2121; BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).
  • BGH, 07.12.1994 - 2 StR 635/94

    Zeugnisverweigerungsrecht - Unterlassen der Belehrung - Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
    In Anbetracht der Gesamtumstände schließt der Senat jedoch aus, daß das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, da sich aus dem Akteninhalt ergibt, daß der Zeuge auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NJW 1986, 2121; BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).
  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

  • BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

  • RG, 02.03.1899 - 109/99

    1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser

  • RG, 12.02.1880 - 217/80

    1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist

  • RG, 29.05.1895 - 1737/95

    Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt

  • RG, 06.07.1900 - 2102/00

    Ist die Mutter eines während der Voruntersuchung und vor der Eröffnung des

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    a) Allerdings ist ein Zeuge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich aller Beschuldigter zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO berechtigt und hierüber auch zu belehren, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfassten Angehörigenverhältnis steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12 m.w.N.).

    c) Ob Entsprechendes auch dann gilt, wenn der Mitbeschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, dass die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten;

    Ein Zeuge ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich aller Beschuldigter zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO berechtigt und hierüber auch zu belehren, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet oder gerichtet hat und der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfassten Angehörigenverhältnis steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 12 mwN; BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 4).
  • BGH, 26.11.2001 - 5 StR 54/01

    Urteil wegen des Anschlags auf "Maison des France" rechtskräftig

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, daß die Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4 und 5 sowie Strafvereitelung, versuchte 8; BGH, Urt. vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, insoweit in NStZ 1998, 583 nicht abgedruckt; NStZ-RR 2001, 18; BGH, Beschl. vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00; Senge in KK 4. Aufl. § 60 Rdn. 42).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    Der dem Tatrichter zuzugestehende Spielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Der dem Tatrichter zuzugestehende Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 08.10.2019 - 5 StR 291/19

    Begründetheit einer Revision

    Denn es kann ausgeschlossen werden, dass die sowohl bei ihrer polizeilichen als auch bei zwei ermittlungsrichterlichen Vernehmungen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO belehrte, durchweg aussagebereite Zeugin ihr Aussageverhalten in der Hauptverhandlung geändert hätte, wenn sie über das - auch nahe Angehörige umfassende - Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO hinaus zusätzlich nach § 52 Abs. 3 StPO belehrt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221, 222; Urteil vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, NStZ 1998, 583, 584; Beschluss vom 13. Juli 1990 - 3 StR 228/90, NStZ 1990, 549 f.).
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