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   BGH, 23.09.2003 - 1 StR 323/03   

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https://dejure.org/2003,8659
BGH, 23.09.2003 - 1 StR 323/03 (https://dejure.org/2003,8659)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 StR 323/03 (https://dejure.org/2003,8659)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03 (https://dejure.org/2003,8659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aussage einer Nebenklägerin trotz Unterlassung der Belehrung in der Hauptverhandlung über das Zeugnisverweigerungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 3 § 337 Abs. 1
    Nicht-Beruhen bei unterlassener Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7
  • NStZ-RR 2004, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen:

    Denn der Senat kann nach Aktenlage sicher ausschließen, dass der Nebenkläger bei einer formell ordnungsgemäß erfolgten Belehrung entsprechend § 81c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO von seinem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339; Beschlüsse vom 18. Januar 1995 - 3 StR 596/94; vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 491/06

    Rechtsfehlerhaft mangelnde Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht (Ausschluss

    Es ist daher davon auszugehen, dass die Zeugen auch nach ordnungsgemäßer Belehrung nach § 52 StPO ausgesagt hätten (vgl. auch Senat NStZ-RR 2004, 18).
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