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   BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92   

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https://dejure.org/1993,3380
BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92 (https://dejure.org/1993,3380)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1993 - 1 StR 917/92 (https://dejure.org/1993,3380)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 1 StR 917/92 (https://dejure.org/1993,3380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 3
  • StV 1993, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Auszug aus BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
    Nachdem sich diese hierauf berufen hatten, durfte die Strafkammer sie als ungeeignete Beweismittel ansehen (BGH, NStZ 1986, 181 ).
  • RG, 24.02.1903 - 549/03

    Betrug durch Täuschung des Prozeßrichters im Wege einer Zeugnisverweigerung.

    Auszug aus BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
    Bringt auch nur eine dieser Möglichkeiten den Zeugen (oder dessen Angehörigen) in die Gefahr einer Strafverfolgung, ist die Auskunftsverweigerung in der Regel berechtigt (so schon RGSt 36, 114, 117; Pelchen in KK, 2. Aufl., § 55 Rdn. 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Bringt auch nur eine dieser Möglichkeiten den Zeugen (oder dessen Angehörigen) in die Gefahr der Strafverfolgung, ist die Auskunftsverweigerung in der Regel gerechtfertigt (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 3; Dahs aaO Rdn. 18).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Andernfalls würde der (schuldige) Zeuge durch den Gebrauch des Auskunftsverweigerungsrechts einen Verdachtsgrund gegen sich schaffen, was dem Schutzzweck von § 55 StPO zuwiderliefe (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 3).
  • BGH, 24.01.1996 - StB 3/96

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Voraussetzung zur

    Ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO setzt voraus, daß ein Zeuge bei Beantwortung der Frage bestimmte Angaben machen müßte, die zumindest einen prozessual ausreichenden, auf konkrete Tatsachen gestützten Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (BGH NStZ 1994, 499, 450; BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3).
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