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   BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90   

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https://dejure.org/1990,2834
BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,2834)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - 2 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,2834)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,2834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine vollautomatische Selbstladewaffe - Folgen einer gleichzeitigen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen hinsichtlich Tateinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90
    Diese gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen hat zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die zugleich Begründung oder Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt sind, tateinheitlich zusammentreffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 1; BGH Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/89).
  • BGH, 04.01.1990 - 1 StR 697/89

    Auswirkungen der fehlenden Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90
    Diese gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen hat zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die zugleich Begründung oder Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt sind, tateinheitlich zusammentreffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 1; BGH Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/89).
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90
    Diese gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen hat zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die zugleich Begründung oder Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt sind, tateinheitlich zusammentreffen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 1; BGH Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/89).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Dadurch wurde der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen - ungeachtet von deren waffen- und sprengstoffrechtlicher Einordnung - zu einer einheitlichen Dauerstraftat (§ 52 Abs. 1 Alternativen 1 und 2 StGB) verbunden; auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Aufbewahrungsorten steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 3; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 10 und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6; vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 Rn. 2 und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83, NStZ 1984, 171 unter 2.: nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz; ausdrücklich für Munition: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3 und vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter mehrere Waffen besitzt und lediglich eine davon führt (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 2001, 101).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Dies gilt selbst dann, wenn diese Waffen - wie im vorliegenden Fall - an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/ Heinrich/Papsthart aaO Rn. 70c).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 414/14

    Unerlaubter Waffenbesitz (Tateinheit zwischen mehreren verschiedenartigen

    Dies gilt selbst dann, wenn die Waffen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (Senat, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 52 WaffG, Rn. 70c).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Dies gilt selbst dann, wenn die Waffen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschlüsse vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2, und vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Führen 2; Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 52 WaffG Rn. 70c).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 573/14

    Unerlaubter Besitz von Munition (Tateinheit)

    Dies gilt selbst dann, wenn die Waffen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/Heinrich/ Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 52 Rn. 70c).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Zwischen dem Besitz und dem Führen liegt ebenfalls Tateinheit vor, wenn der Täter von mehreren Waffen, die er besitzt, lediglich einen Teil mit sich führt (s. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vom 3. August 2000 - 4 StR 290/00, NStZ 2001, 101; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 52 WaffG Rn. 165).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Weder die kurze Dauer des Waffenbesitzes noch die seperate Aufbewahrung lassen den sachlich-rechtlichen Zusammenhang zum Besitz der übrigen Waffen entfallen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 - und 28. März 1990 - 2 StR 22/90).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00

    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von

    Vielmehr stellt die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. BGH StV 1999, 645 m.w.N.), mit der Folge, daß die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffen und das zugleich der Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt dienende unerlaubte Führen eine r dieser Waffen tateinheitlich zusammen treffen (BGH aaO; BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01

    Schwere räuberische Erpressung; Ungeladene Waffe (Abgrenzung der Alternativen des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 621/98

    Beschränkung des Geltungsbereichs des Waffengesetzes auf die Bundesrepublik

  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 129/97

    Verjährung eines unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit

  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 62/98

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Annahme eines Konkurrenzverhältnisses zweier

  • BGH, 10.04.1992 - 2 StR 552/91

    Strafrechtliche Berurteilung des gleichzeitigen Besitzes von zwei Waffen

  • BGH, 23.01.1991 - 2 StR 552/90

    Einfuhr von Schusswaffen und Überlassung an Nichtberechtigte als Ausprägung

  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 102/97

    Vorraussetzungen für das Vorliegen von Tateinheit

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 206/98
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 509/93

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Verstößen gegen das Waffengesetz

  • BayObLG, 13.03.1997 - 4St RR 26/97

    Einfuhr einer verbotenen Selbstladewaffe mit Kriegswaffenanschein -

  • BGH, 04.09.1992 - 4 StR 401/92

    Rechtliche Einordnung der Waffendelikte - Behandlung des gleichzeitigen Besitz

  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 170/92

    Tateinheitliche Begehung bei waffenrechtlichen Gesetzesverstößen -

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 191/91

    Unerlaubter Waffenbesitz - Revision

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