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   BGH, 30.11.1995 - III ZR 165/94   

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https://dejure.org/1995,5022
BGH, 30.11.1995 - III ZR 165/94 (https://dejure.org/1995,5022)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - III ZR 165/94 (https://dejure.org/1995,5022)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - III ZR 165/94 (https://dejure.org/1995,5022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs des Schiedsgerichts bei der Bundeskammer für gewerbliche Wirtschaft in Wien durch ein deutsches Gericht - Verstoß des österreichischen Schiedsspruchs gegen den deutschen ordre public betreffend der Wirksamkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen den ordre public - Arbeitnehmerüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 2 Geltendmachung 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - III ZR 165/94
    Mit der Zahlung des Arbeitsentgelts an die Leiharbeitnehmer verstößt der Verleiher weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten; denn die Zahlung des Arbeitsentgelts an die Leiharbeitnehmer in diesen Fällen wird vom Gesetz nicht mißbilligt, wer immer die Zahlungen bewirkt (BGHZ 75, 299 [305]).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Das Oberlandesgericht hat sich bei seiner Entscheidung ersichtlich an dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1979 (VII ZR 337/78, BGHZ 75, 299 = NJW 1980, 452; siehe auch Senatsbeschluß vom 30. November 1995 - III ZR 165/94, BGHR AÜG § 9 Bereicherung 1) orientiert.
  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Vielmehr bezog sich die Rechtsprechung in erster Linie auf § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. Außerhalb von dessen Anwendungsbereich galt die Präklusionswirkung für Einwendungen gegen den Schiedsspruch nur, soweit sie lediglich nach dem Recht des Schiedsverfahrenslandes einen Fehler darstellten, nicht aber auch, soweit sie unter die weiteren in § 1044 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO a.F. aufgeführten Fälle, in denen vormals ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs abgelehnt werden konnte, zu subsumieren waren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. April 1990 - III ZR 56/89, BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 4 qualifizierte Mehrheit 1; und 23. Mai 1991, aaO; Urteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 169/90, NJW 1992, 2299; siehe auch BGH, Urteil vom 7. Januar 1971, aaO S. 173), wobei der Senat allerdings bei der Prüfung der Frage, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs einen Verstoß gegen den deutschen ordre public (§ 1044 Abs. 2 Nr. 2 ZPO a.F.) darstellt, die ausländischen Rechtsschutzmöglichkeiten im Einzelfall mitberücksichtigt hat (Beschluss vom 12. Juli 1990 - III ZR 218/89, BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 2 Befangenheit 1; Urteil vom 1. Februar 2001 - III ZR 332/99, IPRax 2001, 580, 581 f; siehe aber auch Beschluss vom 30. November 1995 - III ZR 165/94, BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 2 Geltendmachung 1).
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