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   BGH, 13.01.2003 - XI ZR 14/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,7604
BGH, 13.01.2003 - XI ZR 14/02 (1) (https://dejure.org/2003,7604)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - XI ZR 14/02 (1) (https://dejure.org/2003,7604)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - XI ZR 14/02 (1) (https://dejure.org/2003,7604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung - Ablehnungsgesuch gegen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) - Begründung der Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter - Mitwirkung an angefochtener Entscheidung oder am Nichtannahmebeschluss - Beteiligung an in Deutschland ...

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesgerichtshof; Anfechtung der Ablehnung des Befangenheitsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 46 Abs. 2 Statthaftigkeit 4
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - XI ZR 14/02
    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

    Führung der Internet-Adresse "Notariat"

    Dieses Rechtsmittel ist daher gegen einen Beschluß des Oberlandesgerichts, auch wenn er im ersten Rechtszug ergangen ist, nicht statthaft; die Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO ist gegenüber der des § 46 Abs. 2 ZPO vorrangig (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1973 aaO; vom 18. September 1989 aaO; vom 29. Januar 1996 aaO; vom 19. Dezember 2002 - V ZB 61/02 - NJW-RR 2003, 644 f.; vom 13. Januar 2003 - XI ZR 14/02 - BGHR ZPO § 46 Abs. 2 Statthaftigkeit 4; vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 - WM 2005, 76, 77; Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 40 Rdn. 16).

    Ob die Rechtsbeschwerde - außerhalb des Vorlageverfahrens des § 28 Abs. 2 FGG - statthaft wäre (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 aaO; vom 13. Januar 2003 aaO; vom 8. November 2004 aaO), bedarf keiner Entscheidung, weil es an einer solchen Zulassung hier fehlt (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO); ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Beschluß vom 8. November 2004 aaO).

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