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   BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90   

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https://dejure.org/1991,1028
BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90 (https://dejure.org/1991,1028)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1991 - 3 StR 449/90 (https://dejure.org/1991,1028)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 3 StR 449/90 (https://dejure.org/1991,1028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen - Freispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 267 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2094
  • MDR 1991, 658
  • BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6
  • NStZ 1991, 400
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 402/75

    Annahme eines Putativnotwehrexzesses - Bewusstes Überschreiten der Grenzen der

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90
    Wären die Sexualdelikte lediglich als Rauschtaten im Sinne des § 323 a StGB zu werten, so wären ausschließlich trunkenheitsbedingte Fehlvorstellungen des Angeklagten nicht ohne weiteres beachtlich (vgl. BGHSt 18, 235, 236; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 402/75).
  • BGH, 26.02.1981 - 4 StR 713/80

    Urteilsaufhebung wegen unzureichender Festellungen bezüglich des Tätervorsatzes

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90
    Es entspricht daher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Richter sich in der Regel eine zuverlässige Überzeugung über den Vorsatz eines Angeklagten nur bilden kann, wenn er sich darüber klar geworden ist, was dieser getan und mit seinem Tun gewollt und bezweckt hat (BGH bei Dallinger MDR 1956, 269, 272; BGH, Urteile vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80).
  • BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71

    Erforderlichkeit der Würdigung und Feststellung des äußeren Tatbestandes bei

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90
    Es entspricht daher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Richter sich in der Regel eine zuverlässige Überzeugung über den Vorsatz eines Angeklagten nur bilden kann, wenn er sich darüber klar geworden ist, was dieser getan und mit seinem Tun gewollt und bezweckt hat (BGH bei Dallinger MDR 1956, 269, 272; BGH, Urteile vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 533/62

    Zechpreller im Vollrausch - § 323a StGB, Anforderungen an die "rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90
    Wären die Sexualdelikte lediglich als Rauschtaten im Sinne des § 323 a StGB zu werten, so wären ausschließlich trunkenheitsbedingte Fehlvorstellungen des Angeklagten nicht ohne weiteres beachtlich (vgl. BGHSt 18, 235, 236; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 402/75).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Die hierzu erforderliche geschlossene Darstellung der äußeren Tatsachen hat insbesondere solche zu umfassen, die einen Rückschluss auf innere Umstände zulassen können (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, Rn. 25; vom 27. Februar 1991 - 3 StR 449/90, NStZ 1991, 400; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 267 Rn. 165; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 33a; MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 487).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Es vermag aber hinsichtlich der subjektiven Tatseite nicht durch Rückschlüsse vom äußeren Tatgeschehen auf die inneren Tatsachen (vgl. BGH NStZ 1991, 400) nachvollziehbar zu machen, welche Vorstellungen die Angeklagte hinsichtlich eines möglicherweise angerichteten Schadens tatsächlich hatte, als sie die Unfallstelle verließ.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Neben dem äußeren Tatgeschehen als solchem können je nach den Umständen des Falles auch Erkenntnisse zur Interessenlage des Angeklagten ein wichtiger Anhaltspunkt sein, also zur Frage, was er mit seinem Tun bezweckte (vgl. BGH NJW 1991, 2094 m.N.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Wie jede sog. "innere Tatsache" kann sich die Absicht der Prozessverschleppung entweder aus eigenen Äußerungen des Antragstellers oder durch Rückschlüsse aus sonstigen Indizien ergeben (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 2094; NStZ 2003, 596; 2004, 35, 36).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Innere Tatsachen wie das Bestehen oder Fehlen des Vorsatzes des Täters können sich gerade aus äußeren Umständen erschließen (vgl. BGH NStZ 1991, 400).
  • BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05

    BGH hebt Urteil im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens auf

    Schon deshalb, weil die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben, ist die Feststellung sogenannter innerer Tatsachen - hier der Motive für ihr Handeln - nur durch Rückschlüsse möglich (BGH NJW 1991, 2094 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Ein Freispruch aus allein theoretisch möglichen Bedenken ist daher sachlich-rechtlich fehlerhaft (BGHR § 267 Abs. 5 StPO Freispruch 6; SenE v. 17.09.2002 - Ss 340/02 und zum Ganzen SenE v. 16.12.2008 - 81 Ss 90/08 -).
  • BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03

    Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung

    Unter diesen Umständen ist eine Feststellung darüber, was der Angeklagte geglaubt oder nicht geglaubt hat, wie jede Feststellung zu einer sogenannten inneren Tatsache nur durch Rückschlüsse möglich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; NJW 1991, 2094 m.N.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 513/01

    Freispruch; Beweiswürdigung; Anforderungen an die Überzeugungsbildung (innere

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96

    Gesetzesänderung - Urteil - Kombinationsverbot

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche

  • BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue,

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der

  • BGH, 23.07.1996 - 1 StR 316/96

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Angeklagten vom Vorwurf

  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 429/95

    Tatrichter - Geschlossene Darlegung - Erwiesene Tatsachen - Freispruch aus

  • OLG München, 10.10.2005 - 5St RR 192/05

    Ablehnung des Beweisantrages zur sachverständigen Untersuchung der

  • BGH, 06.03.1996 - 5 StR 671/95

    Mord durch ein Experiment unter Verwendung elektrischen Stroms eines

  • BayObLG, 28.01.2003 - 5St RR 9/03

    Umfang der Aufklärungspflicht bei freisprechendem Urteil

  • KG, 12.11.1998 - 1 Ss 279/97
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