Rechtsprechung
BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besteuerungsverfahren - Pflicht des Tatrichters - Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern - Feststellungen der Finanzbehörde - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5
- StV 1992, 260
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86
Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und …
Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Grundsätzlich ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO auch im Steuerstrafverfahren zulässig (vgl. BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2; BGH wistra 1984, 182; Kohlmann;… Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdn. 52, 357 ff.;… Tipke/Kruse AO 14. Aufl. § 162 Rdn. 2, 6). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
Die Schätzung muß schon nach steuerrechtlichen Grundsätzen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH BStBl. II 1986, 226; 732). - BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86
Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …
Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Grundsätzlich ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO auch im Steuerstrafverfahren zulässig (vgl. BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2; BGH wistra 1984, 182; Kohlmann;… Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdn. 52, 357 ff.;… Tipke/Kruse AO 14. Aufl. § 162 Rdn. 2, 6).
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Das ist namentlich dann der Fall, wenn ihre Ergebnisse hinsichtlich aller Bemessungsgrundlagen wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (BGH wistra 1992, 147; NStZ 1999, 581, BFH BStBl II 1986, 226).Liegen keine hinreichend verlässlichen Anknüpfungstatsachen für die nähere Bestimmung der Bemessungsgrundlagen vor, kann eine durchschnittliche, an Wahrscheinlichkeitskriterien ausgerichtete Schätzung erfolgen (BGH wistra 1992, 147).
Bei der Entscheidung, welche Schätzungsmethode dem vorgegebenen Ziel, der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahe zu kommen, am besten gerecht wird, kommt dem Tatgericht ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH wistra 1992, 147).
- BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07
Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses
Sie muss schlüssig sein, und ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BGH, Beschl. v. 4.2.1992 - 5 StR 655/91, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5). - BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von …
Letztlich ist entscheidend, ob die von dem Tatgericht durchgeführte Mehrerlösschätzung schlüssig ist und zu wirtschaftlich vernünftigen und möglichen Ergebnissen führt (…vgl. BGHSt 52, 1 Rn. 12 - Papiergroßhandel; BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728, 729; Beschluss vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5).
- BGH, 20.12.2016 - 1 StR 505/16
Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Möglichkeit der pauschalen …
aa) Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276; vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65). - BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15
Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der …
aa) Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276, vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65;… Urteil vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2), wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind. - BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16
Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von …
Letztlich ist entscheidend, ob die von dem Tatgericht durchgeführte Mehrerlösschätzung schlüssig ist und zu wirtschaftlich vernünftigen und möglichen Ergebnissen führt (…vgl. BGHSt 52, 1 Rn. 12 - Papiergroßhandel; BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728, 729; Beschluss vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5). - BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07
Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und …
Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 1992, 147; 1986, 65;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2), wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist. - BGH, 16.09.2020 - 1 StR 140/20
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige …
"Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276, vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65;… Urteil vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2), wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind. - BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
Vorgegebenes Ziel einer solchen Schätzung ist es, der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahe zu kommen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91 Rn. 4 …und vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn. 10). - BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07
Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der …
a) Zwar ist auch im Steuerstrafverfahren die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (vgl. BGH wistra 1992, 147; 1986, 65;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 StR 58/07). - BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld; …
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00
Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; …
- BGH, 13.10.1994 - 5 StR 134/94
Doppelbesteuerungsabkommen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer
- BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Feststellung der geschuldeten …
- BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17
Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des …
- FG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 4 K 75/98
Während eines Steuerstrafverfahrens beschlagnahmte Unterlagen; Verwertungsverbot; …
- BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93
Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung
- LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10