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   BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89   

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BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89 (https://dejure.org/1989,392)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89 (https://dejure.org/1989,392)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 30/89 (https://dejure.org/1989,392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BRAO §§ 18, 27, 28, 177 Abs. 2
    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

Papierfundstellen

  • BGHZ 108, 290
  • NJW 1989, 2890
  • NJW 2017, 3086
  • ZIP 1989, 1265
  • MDR 1990, 150
  • BGHR BRAO § 223 Rechtsmittel 3
  • BB 1989, 1994
  • DB 1989, 2168
  • DB 1989, 2419
  • AnwBl 1989, 563
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 53/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Er hat damit in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine Sachentscheidung getroffen (vgl. Senatsentscheidung vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 53/88).

    Der Senat hat die sofortige Beschwerde ausnahmsweise für statthaft angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88 -, vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 53/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89, jeweils mit Nachw.), d.h. wenn endgültig oder unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird.

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 5/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Ebensowenig bedarf der Entscheidung, ob sich der Antragsteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin mit dem zunächst gestellten, im Verfahren nach § 223 BRAO nur ausnahmsweise zulässigen (Senatsentscheidung vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86 -) Feststellungsantrag wehren konnte und wie der später gestellte Antrag auf Feststellung, Aufhebung des Bescheides der Antragsgegnerin sowie Verpflichtung zur Neubescheidung zu verstehen ist.
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Der Senat hat die sofortige Beschwerde ausnahmsweise für statthaft angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88 -, vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 53/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89, jeweils mit Nachw.), d.h. wenn endgültig oder unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird.
  • BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64

    Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Der Senat hat die sofortige Beschwerde ausnahmsweise für statthaft angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88 -, vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 53/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89, jeweils mit Nachw.), d.h. wenn endgültig oder unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird.
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 8/89

    Antrag auf Gestattung einer Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Der Senat hat die sofortige Beschwerde ausnahmsweise für statthaft angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88 -, vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 53/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89, jeweils mit Nachw.), d.h. wenn endgültig oder unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird.
  • LG München I, 23.08.1989 - 7 HKO 10332/89
    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    An dieser Auffassung wird in der Rechtsprechung und der Literatur zum Teil festgehalten (LG München I, Urt. v. 23. August 1989 - 7 HK O 10332/89; Feuerich AnwBl. 1989, 360; a.A. Salger NJW 1988, 186; Rabe NJW 1989, 1113; Kewenig, Überörtliche Anwaltssozietäten und geltendes Recht, 1989; Prütting JZ 1989, 705 jeweils mit Nachweisen; vgl. auch LG Köln, Urt. v. 8. August 1989 - 31 O 371/89 -) und zur Unterstützung der Auffassung, daß überörtliche Sozietäten nach wie vor nicht gestattet sind, auf das Verbot irreführender Werbung verwiesen (Feuerich a.a.O. S. 365).
  • BGH, 27.04.1981 - StbSt (R) 5/80

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät von Steuerberatern

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Der Senat für Steuerberatersachen des Bundesgerichtshofes hat in der zur überörtlichen Sozietät von Steuerberatern ergangenen Entscheidung vom 27. April 1981 (BGHSt 30, 81, 83) in einer vergleichenden, nicht zu den tragenden Entscheidungsgründen gehörenden Bemerkung ausgeführt, bei Rechtsanwälten sei die überörtliche Sozietät - anders als bei Steuerberatern - unzulässig und dies folge aus den Geboten der Lokalisierung (§ 18 BRAO), aus den Residenzpflichten (§ 27 BRAO) und vor allem aus dem Zweigstellenverbot (§ 28 BRAO).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, daß die von der Bundesrechtsanwaltsordnung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (im folgenden Richtlinien) grundsätzlich nicht mehr als Hilfsmittel zur Auslegung und Konkretisierung der anwaltlichen Berufspflichten herangezogen werden dürfen - in einer Übergangszeit nur dann, wenn die Heranziehung unerläßlich ist, um die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfG NJW 1988, 191, 194, 196) [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]- ist strittig, ob das geltende Recht das in § 28 Abs. 1 der Richtlinien ausgesprochene Verbot der überörtlichen Sozietät rechtfertigt.
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 37/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    Der Senat hat die sofortige Beschwerde ausnahmsweise für statthaft angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88 -, vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 53/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89, jeweils mit Nachw.), d.h. wenn endgültig oder unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird.
  • LG Köln, 08.08.1989 - 31 O 371/89
    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
    An dieser Auffassung wird in der Rechtsprechung und der Literatur zum Teil festgehalten (LG München I, Urt. v. 23. August 1989 - 7 HK O 10332/89; Feuerich AnwBl. 1989, 360; a.A. Salger NJW 1988, 186; Rabe NJW 1989, 1113; Kewenig, Überörtliche Anwaltssozietäten und geltendes Recht, 1989; Prütting JZ 1989, 705 jeweils mit Nachweisen; vgl. auch LG Köln, Urt. v. 8. August 1989 - 31 O 371/89 -) und zur Unterstützung der Auffassung, daß überörtliche Sozietäten nach wie vor nicht gestattet sind, auf das Verbot irreführender Werbung verwiesen (Feuerich a.a.O. S. 365).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Zwar konnte ein solches Verbot letztlich nicht durchgesetzt werden (vgl. Stenografisches Protokoll der 33. Sitzung des Rechtsausschusses des 3. Deutschen Bundestages vom 6. November 1958, S. 14 ff.; Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 19. Februar 1959, 3. WP, 62. Sitzung, S. 3359; Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 18. März 1959, 3. WP, 66. Sitzung, S. 3532); die überörtliche Sozietät wurde jedoch bis Ende der achtziger Jahre als nicht zulässig angesehen (vgl. BGHZ 108, 290).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1989 (BGHZ 108, 290) wird dies als zulässig angesehen.

    Durch die Zulassung überörtlicher Sozietäten im Jahre 1989 (BGHZ 108, 290) haben sich die Berufsbilder des Anwaltsnotars und des Nur-Notars noch weiter voneinander entfernt, weil letztere auf einen engen örtlichen Wirkungskreis beschränkt sind.

  • OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00

    Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und

    Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht wird zu Lasten der Mandanten kein unzutreffender Eindruck erweckt, da auch die Angestellten und freien Mitarbeiter unstreitig aufgrund der getroffenen Absprachen berechtigt sind, die Partnerschaft vertraglich zu verpflichten, was in der bisherigen Rechtsprechung zum Auftreten von Sozietäten als wesentliches Kriterium angesehen wurde (BGHZ 108, 290, 295 = NJW 1993, 196, 198 - Überörtliche Sozietät).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, das Auftreten einer Außen- bzw. Scheinsozietät sei nach der Rechtsprechung (BGHSt 37, 220; BGHZ 108, 290) auch weiterhin als unzulässige Werbung anzusehen, an dieser Betrachtungsweise habe sich auch durch die Entscheidung "Internationale Sozietät" nichts geändert, jedenfalls fehle es an der darin geforderten gesellschaftsrechtlichen Regelung, vermag der Senat allein in dem Fehlen einer solchen gesellschaftsrechtlichen Regelung keine relevante Abweichung zu sehen, die eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG begründen könnte.

  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Vielmehr können auch bei einer überörtlichen Sozietät die beteiligten Rechtsanwälte weiterhin gemäß §§ 18, 27 BRAO "ihre" Kanzlei jeweils an dem Ort des Gerichts haben, bei dem sie zugelassen sind (vgl. BGHZ 108, 290, 294 f.; 119, 225, 230 - Überörtliche Anwaltssozietät).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er auch diese zweite Kanzlei - ähnlich wie die erste - zu einem tatsächlichen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit (zu einer "Niederlassung") macht (vgl. BGHZ 108, 290, 294 f.; vgl. auch Henssler/Prütting aaO § 28 Rdn. 8; Odersky, Festschrift Merz, S. 439, 443 f.).

    (1) Das Zweigstellenverbot, von dessen Verfassungsmäßigkeit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bis in die jüngste Zeit ohne weiteres ausgegangen ist (vgl. BGHZ 108, 290, 294; 117, 382, 384; 119, 225, 227 - Überörtliche Anwaltssozietät), verletzt auch unter den heutigen Verhältnissen nicht die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Berufsausübung (vgl. dazu auch OLG Stuttgart NJW 1993, 1336, 1337; Feuerich/Braun aaO § 28 Rdn. 2; vgl. aber auch Henssler/Prütting aaO § 28 Rdn. 4; Kleine-Cosack aaO § 28 Rdn. 2).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngster Zeit wiederholt für deren Zulässigkeit ausgesprochen (BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGHSt 37, 220, 223 [BGH 29.10.1990 - AnwSt R 11/90]; BGH, Beschl. v. 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91, NJW 1991, 2780, 2781).

    Rechtsanwälte, die nach ihrem Zusammenschluß mit anderen Rechtsanwälten weiterhin bei bestimmten Gerichten zugelassen bleiben und die ihre Wohnsitzpflicht sowie die Pflicht erfüllen, am Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei zu unterhalten, verletzen weder die Pflicht zur Lokalisierung (§ 18 BRAO) noch ihre Residenzpflicht gemäß § 27 BRAO (BGHZ 108, 290, 294; Odersky a.a.O., S. 439, 442).

    Zutreffend ist der Ansatz der Revision, daß ein Rechtsanwalt im geschäftlichen Verkehr auf die Mitarbeit in einer (überörtlichen) Sozietät nur hinweisen darf, wenn die mit den Sozien getroffenen vertraglichen Absprachen den Vorstellungen entsprechen, die das rechtsuchende Publikum mit der Kundgabe einer Sozietät berechtigterweise verbindet (BGHZ 108, 290, 295).

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Danach ist auch die Bildung überörtlicher Sozietäten zulässig; § 28 Abs. 1 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (Richtlinien nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO; RichtlRA), wonach eine Anwaltssozietät nur im Rahmen einer gemeinsamen Kanzlei begründet werden kann, steht dem ebensowenig entgegen, wie das Lokalisierungsgebot des § 18, die Residenzpflicht des § 27, das Zweigstellenverbot des § 28 BRAO oder ein vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht (vgl. BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGH Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 150/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01

    Zweigstellenverbot

    Denn auch in einer überörtlichen Sozietät können die beteiligten RAe weiterhin gem. §§ 18, 27 BRAO "ihre" Kanzlei jeweils am Ort des Gerichts haben, bei dem sie zugelassen sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2533; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; BGHZ 119, 225, 230 = NJW 1993, 196).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er auch diese zweite Kanzlei - ähnlich wie die erste - zu einem tatsächlichen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit (zu einer "Niederlassung") macht (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; vgl. Henssler / Prütting , BRAO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 8).

    Zuvor hatte der BGH in seiner Entscheidung v. 2.4.1998 (NJW 1998, 2533, 2535) unter Hinweis auf seine vorangegangene Rspr. (BGHZ 108, 290, 294 = NJW 1989, 2890; BGHZ 117, 382, 384 = NJW 1992, 1512; BGHZ 119, 225, 227 = NJW 1993, 196 sowie auf OLG Stuttgart, NJW 1993, 1336, 1337) die Verfassungsmäßigkeit bejaht, und zwar auch im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht.

    Darüber hinaus hat der BGH es als mit §§ 27, 28 BRAO vereinbar angesehen, wenn in einer überörtlichen Sozietät die Kanzlei des einen Mitglieds der Sozietät (nur) an dem einen Ort besteht, während die Kanzlei an dem anderen Ort (nur) einem anderen Mitglied der Sozietät zugerechnet wird (BGH, NJW 1991, 49, 50; BGH, NJW 1989, 2890, 2891).

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auch eine Gefährdung des anwaltlichen Dienstleistungsangebots im ländlichen Raum sei aufgrund der hohen Anwaltsdichte und der verstärkten Bildung überörtlicher Sozietäten, die vom Bundesgerichtshof seit 1989 für zulässig erachtet wird (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2890), nicht mehr zu besorgen.
  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    An dieser Auffassung hat der Beschluß des Senats vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 30/89 (BGHZ 108, 290, 295) nichts geändert.

    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. September 1989 zur Frage der Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät (BGHZ 108, 290) war zur Tatzeit noch nicht ergangen, so daß ein Irrtum über deren Reichweite ausscheidet.

  • OLG Nürnberg, 19.06.1990 - 3 U 388/90

    Wettbewerbsrechtliche und standesrechtliche Zulässigkeit einer Berufsausübung in

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  • AGH Bayern, 15.11.2010 - BayAGH I - 1 - 1/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co KG zur

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 2 AGH 1/10

    Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises der Rechtsanwaltskammer (RAK) wegen

  • BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in

  • VGH Hessen, 07.05.1993 - 11 TH 1563/92

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren;

  • OLG München, 14.02.1995 - 11 W 729/95

    Erstattungsfähigkeit von fiktiven Informationsreisekosten eines Rechtsanwalts

  • BGH, 24.06.1993 - V ZB 30/93

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht ohne Kanzlei im Beitrittsgebiet

  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91

    Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der

  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 184/93

    Verlautbarung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz und Registrierung

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Zulassungssachen nach der BRAO

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 39/92

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen zu großer Entfernung

  • OLG Köln, 25.03.1992 - 17 W 66/92

    Gebührenermäßigung; Einigungsvertrag; Westmandant; Gericht; Bisheriges

  • VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10

    örtliche Zuständigkeit bei mehreren Wohnsitzen

  • BGH, 08.12.1993 - XII ZB 149/93

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts vor dem Bezirksgericht - Eintragung in

  • BGH, 06.07.1992 - II ZB 1/92

    Postulationsfähigkeit vor dem Bezirksgericht bei Unterhalt eines Zweitbüros

  • OLG München, 12.04.1990 - 6 U 5905/89

    Überörtliche Sozietät; Kriterien der Zulässigkeit; Wettbewerbsrechtliche

  • OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98

    Erweckung eines unzutreffenden Anscheins durch eine entsprechende

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZB 12/91

    Postulationsfähigkeit eines in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwalts

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 69/90

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der

  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

  • OLG Hamm, 21.03.1991 - 4 W 12/91

    Berufsrecht; keine Zulässigkeit von Scheinsozietäten

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 5/90

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen nach Erledigung der Hauptsache -

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90

    Begriff der besonderen Härte für die Doppelzulassung eines Rechtsanwalts -

  • LG Essen, 25.01.1990 - 43 O 256/89
  • BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 6 EVY 11/97
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