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   BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93   

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BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93 (https://dejure.org/1993,857)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1993 - 2 StR 331/93 (https://dejure.org/1993,857)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 2 StR 331/93 (https://dejure.org/1993,857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an Nebentäterschaft - Anforderungen an Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Einwirkung eines agent provocateur; Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln; Auswirkungen der Ermöglichung der Straftat durch das Landeskriminalamt auf die Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40
  • NStZ 1993, 584
  • NStZ 1994, 91
  • StV 1994, 15
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91

    Strafmilderung bei Tatprovokation

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).

    Eine Abwägung des von den Ermittlungsbehörden zur Tatbestandserfüllung und deren möglicher Auswirkung geleisteten Beitrags mit den übrigen maßgeblichen Umständen war - anders als im Fall BGH NStZ 1992, 275, 276 - unerläßlich.

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 103/93

    Gereinigte Kokainzubereitung - Veräußerung - Vorstufe - Handeltreiben -

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Mit der Aufnahme der Drogenherstellung in der Absicht, das Rauschgift anschließend zu verkaufen, war der Tatbestand des Handeltreibens erfüllt (BGH, Beschl. v. 2. November 1988 - 2 StR 581/88 u. v. 24. März 1993 - 2 StR 103/93; Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 29 Anm. 3 b, c, g und 2. Aufl. § 11 a.F. Anm. 7 b, Beispiele; Körner, Betäubungsmittelgesetz 3. Aufl. § 29 Rdn. 53-56, 70).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Daß die Herstellung nur im Ausland durch andere Mittäter erfolgte, ändert daran nichts (vgl. BGH NStZ 1993, 180 [BGH 04.12.1992 - 2 StR 442/92]).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
  • LG Ulm, 31.03.2010 - 6 KLs 41 Js 6865/09

    Vierfachmord von Eislingen: Vier Morde als Freundschaftsdienst?

    Neben dem Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat sind wesentliche Anhaltspunkte der Umfang der Tatbeteiligung und der Wille des Täters, Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich zu bestimmen (vgl. etwa Beschluss vom 21.07.1983 - 2 StR 331/93 - zitiert nach BGH-Nack).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Sie hat dazu geführt, daß als Handeltreiben auch Handlungen abgeurteilt werden, die weit im Vorfeld der eigentlichen Umsatzgeschäfte liegen, diese nur als Hilfstätigkeiten begleiten oder ihnen im Rahmen des Geldflusses nachfolgen: Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    Nicht zuletzt deshalb fasst die Rechtsprechung die Aufnahme der Drogenherstellung in Verkaufsabsicht als (vollendetes) Handeltreiben auf (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung Mittäterschaft und

    Die Belieferung mit Grundstoffen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet deshalb noch keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39; BGHSt 47, 134, 136).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39) ist für diese Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe maßgebend, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet wird.

    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 2002, 375, 377; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung kann zwar auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte mit Betäubungsmitteln - also ohne mittäterschaftliche Beteiligung - den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. BGHSt 34, 124, 125; 29, 239, 240; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39).

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    In diesem Zeitpunkt war die neue Plantage nach den Feststellungen zum Wachstumsstadium der bei der Durchsuchung sichergestellten Pflanzen (UA 8, 18) auch schon wieder angelegt, so dass damit die Tatbestandsalternative des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bereits erfüllt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4) und auch die vom Tatbestand weiter vorausgesetzte funktionale Verknüpfung mit dem Waffenführen ("dabei") gegeben war.
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    Selbst wenn man - mit BGHSt 38, 58 - zwischen der Lieferung des "fertigen" Imitats an den Händler und dem (beabsichtigten) Verkauf der Pseudodroge durch diesen an den Endverbraucher eine so enge Verbindung sieht, daß das (täuschende) Handeltreiben des Händlers mit dem Imitat dem Zwischenhändler quasi "zuzurechnen" ist, ist diese enge Verbindung jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn an dem vom Zwischenhändler gelieferten Stoff weitere Veränderungen vorgenommen werden sollen, um Imitate herzustellen (vgl. Weber BtMG § 29 Rdn. 1078; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39: die Belieferung mit Grundsubstanzen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet noch keinen Verstoß gegen das BtMG).

    Die Strafkammer hat die Haupttat des H., zu der der Angeklagte Hilfe geleistet hat, zureichend festgestellt (UA 13 f., 21); die Einzelheiten dieser Tat brauchte der Angeklagte nicht zu kennen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 (Lieferung von Grundsubstanzen); BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - 4 StR 273/95 (Transport von Streckmitteln)).

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58; zum Kurier vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
  • BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99

    Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

  • BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10

    Geldfälschung (Strafzumessung beim Einsatz eines V-Mannes; Strafmilderung;

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02

    Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben

  • BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15

    Mittäterschaft wegen Betruges (Bedeutung des Tatbeitrages)

  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mittäterschaft und Beihilfe

  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 13/05

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

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