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   BGH, 13.05.1998 - 2 StR 491/97   

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https://dejure.org/1998,7070
BGH, 13.05.1998 - 2 StR 491/97 (https://dejure.org/1998,7070)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1998 - 2 StR 491/97 (https://dejure.org/1998,7070)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 2 StR 491/97 (https://dejure.org/1998,7070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Erwerb derselben - Besitz von "Streckmittel" reicht nicht für die Annahme des Handels aus - Voraussetzungen der Bestrafung des Gehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einheitliche Tat

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 2 StR 491/97
    Das Landgericht hat eine oder mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Kilogrammbereich in Verbindung mit dem vom Angeklagten vermittelten Streckmittel nicht festgestellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 43).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 2 StR 491/97
    Zum einen hat das Landgericht nicht festgestellt, daß die vom Angeklagten vermittelten 7 kg Streckmittel gegenüber einem Zwischenhändler oder Endabnehmer als Betäubungsmittel ausgegeben werden sollten (vgl. BGHSt 38, 58 ff), zum anderen reicht die pauschale Annahme, das gelieferte Streckmittel habe dem gewinnbringenden Weiterverkauf von Heroingemisch im Kilogrammbereich dienen sollen, für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben in diesem Umfang nicht aus.
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323; Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323; Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    (1) Der 1. Strafsenat hat in seinem in BGHSt 38, 58 ff. abgedruckten Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 321/91 - allerdings entschieden, daß § 29 Abs. 6 BtMG im Sinne alleintäterschaftlichen Handeltreibens anwendbar ist, wenn die am Handel Beteiligten (Zwischenhändler und Händler) wissen, daß sich das Geschäft auf Betäubungsmittelimitate bezieht, die gegenüber den Endabnehmern als Betäubungsmittel ausgegeben werden sollen (vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1).
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