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   BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87   

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BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87 (https://dejure.org/1987,2778)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1987 - 3 StR 396/87 (https://dejure.org/1987,2778)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1987 - 3 StR 396/87 (https://dejure.org/1987,2778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Auszug aus BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87
    Zur Besetzungsrüge bemerkt der Senat, daß die Berücksichtigung nur einer den gegebenen Verhältnissen entsprechenden (vgl. BGHSt 34, 121, 122) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86] Zahl von Hauptschöffen aus dem örtlichen Bereich der auswärtigen Strafkammer bei der Verteilung der Hauptschöffenplätze bei dem Landgericht nach § 77 Abs. 2 Satz 1 GVG und die Einbeziehung dieser Hauptschöffen in die Auslosung für alle Strafkammern am Sitz des Landgerichts keinen Bedenken begegnet.
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87
    Nach allem ist es möglich, daß der Angeklagte auch während der Transportphase keine Tatherrschaft hatte (vgl. BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01

    Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

    Das ist in wertender Betrachtung zu beurteilen unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfanges der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (vgl. BGH NStZ 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4, 7, 10).
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