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   BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95   

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https://dejure.org/1995,4596
BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95 (https://dejure.org/1995,4596)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1995 - 3 StR 31/95 (https://dejure.org/1995,4596)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 (https://dejure.org/1995,4596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bloße unverbindliche Voranfrage ohne konkreten Umsatzwillen als straflose Vorbereitungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fällt unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens jede eigennützige, auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, ohne daß es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müßte (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4 m.w.N.).

    Es reicht für die Vollendung des Tatbestandes aus, daß der Täter das Stadium allgemeiner Antragen verläßt und sich mit dem - von der Absicht zur gewinnbringenden Veräußerung getragenen - ernsthaften Anerbieten, Rauschgift zu erwerben, an eine Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4 und 31; BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    Weil der neue Tatrichter unter Zugrundelegung des zutreffenden Schuldumfangs die Strafe zuzumessen hat, braucht der Senat auf Einzelfragen der Strafzumessung, insbesondere auf die von der Revision aufgeworfene Frage nicht mehr einzugehen, ob die für unerlaubtes Handeltreiben mit dem 95fachen der nicht geringen Menge verhängte Strafe so unvertretbar milde ist, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 8).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    Weil der neue Tatrichter unter Zugrundelegung des zutreffenden Schuldumfangs die Strafe zuzumessen hat, braucht der Senat auf Einzelfragen der Strafzumessung, insbesondere auf die von der Revision aufgeworfene Frage nicht mehr einzugehen, ob die für unerlaubtes Handeltreiben mit dem 95fachen der nicht geringen Menge verhängte Strafe so unvertretbar milde ist, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 8).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    Es reicht für die Vollendung des Tatbestandes aus, daß der Täter das Stadium allgemeiner Antragen verläßt und sich mit dem - von der Absicht zur gewinnbringenden Veräußerung getragenen - ernsthaften Anerbieten, Rauschgift zu erwerben, an eine Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4 und 31; BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95

    Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    Es reicht für die Vollendung des Tatbestandes aus, daß der Täter das Stadium allgemeiner Antragen verläßt und sich mit dem - von der Absicht zur gewinnbringenden Veräußerung getragenen - ernsthaften Anerbieten, Rauschgift zu erwerben, an eine Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4 und 31; BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    Weil der neue Tatrichter unter Zugrundelegung des zutreffenden Schuldumfangs die Strafe zuzumessen hat, braucht der Senat auf Einzelfragen der Strafzumessung, insbesondere auf die von der Revision aufgeworfene Frage nicht mehr einzugehen, ob die für unerlaubtes Handeltreiben mit dem 95fachen der nicht geringen Menge verhängte Strafe so unvertretbar milde ist, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 8).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
    An die rechtlich unzutreffende Wertung der Strafkammer, unerlaubtes Handeltreiben liege nur hinsichtlich der sichergestellten Kokainmenge von 991, 33 Gramm vor, bezüglich der darüber hinausgehenden Menge habe der Angeklagte "lediglich eine bloße unverbindliche allgemeine Voranfrage ohne konkreten Umsatzwillen gestellt, mithin insoweit eine straflose Vorbereitungshandlung begangen", ist der Senat nicht gebunden (vgl. BGH VRS 54, 436, 437; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 353 Rdn. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 337 Rdn. 33).
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