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   BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88   

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https://dejure.org/1989,1134
BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88 (https://dejure.org/1989,1134)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1989 - 1 StR 808/88 (https://dejure.org/1989,1134)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 1 StR 808/88 (https://dejure.org/1989,1134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mindestvoraussetzungen für die Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten durchgeführten Strafverfahrens; Beweiswürdigung abweichend vom Geständnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11
  • StV 1990, 355
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
    So hat der Bundesgerichtshof (MDR 1985, 244) daher die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG selbst für den Fall bejaht, daß der Angeklagte im Ermittlungsverfahren zunächst die Beteiligung seiner Mittäter bewußt verschleierte und deren Tatbeitrag erst in der Hauptverhandlung offenbarte.

    Es hätte darüber hinaus das abweichende Aussageverhalten des Angeklagten im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bei der Frage, ob und in welchem Umfang die Strafmilderung nach § 31 BtMG durchzuführen ist, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigen können (vgl. BGH MDR 1985, 244).

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Falle seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGH StV 1986, 435; BGH NStZ 1989, 77) ... Es ist somit ausreichend, daß die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
    § 31 BtMG setzt nicht voraus, daß der Angeklagte ein umfassendes Geständnis hinsichtlich seines eigenen Tatbeitrags ablegt (BGHSt 33, 80, 81; BGH StV 1986, 436).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Falle seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGH StV 1986, 435; BGH NStZ 1989, 77) ... Es ist somit ausreichend, daß die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 26.06.1986 - 1 StR 314/86

    Annahme fortgesetzten Handeltreibens bei Änderung des bisherigen Gesamtvorsatzes

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Falle seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGH StV 1986, 435; BGH NStZ 1989, 77) ... Es ist somit ausreichend, daß die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 508/85

    Zur Überzeugung gelangen - Gesicherte Erkenntnisse - Geständnis - Tataufklärung

    Auszug aus BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88
    § 31 BtMG setzt nicht voraus, daß der Angeklagte ein umfassendes Geständnis hinsichtlich seines eigenen Tatbeitrags ablegt (BGHSt 33, 80, 81; BGH StV 1986, 436).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Ein solcher Erfolg ist dann gegeben, wenn der Aufklärungsgehilfe durch die Mitteilung seines Wissens die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen den von ihm Belasteten voraussichtlich mit Erfolg ein Strafverfahren geführt werden kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 253/09

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (kein zwingendes Gebot der Nennung

    Zutreffend führt der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 13. Juli 2009 aus, dass weder der Umstand, dass der Angeklagte seine Lieferanten nicht benannt hat noch, dass er seine Angaben später widerrufen hat (vgl. hierzu u. a. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11, 16, 20), der grundsätzlichen Anwendung des § 31 BtMG entgegensteht.
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Er muß vielmehr auch konkrete Angaben über deren Beteiligung an der Tat machen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; BGH NStZ-RR 1998, 25).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 142/01

    Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt von BtM

    Lückenhaft für die Bestimmung des Schuldumfangs sind auch die Ausführungen zur strafmildernden Berücksichtigung des § 31 Nr. 1 BtMG (vgl. zur Prüfungsreihenfolge und Strafrahmenwahl BGHSt 33, 92, 93; BGHR BtMG § 30 II Strafrahmenwahl 2; zum Aufklärungsbeitrag BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10, 11).
  • OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

    Ein solcher Erfolg ist dann gegeben, wenn der Aufklärungsgehilfe durch die Mitteilung seines Wissens die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen den von ihm Belasteten voraussichtlich mit Erfolg ein Strafverfahren geführt werden kann (BGH a.a.O.; BGH NStZ-RR 2009, 58; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; § 30 II Strafrahmenwahl 4).
  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    § 31 Nr. 1 BtMG verlangt, daß ein Aufklärungserfolg eingetreten ist (BGHSt 31, 163 (166 f); BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10, 11, 14, 20 und 22; BGH StV 1984, 287; 1986, 436; NStZ 1989, 580; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 517/92 -).
  • BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91

    Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung -

    Entscheidend ist allein, daß der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen für einen tatsächlichen Aufklärungserfolg geschaffen hat (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; BGH bei Holtz MDR 1990, 678 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; BGH Beschluß vom 23. Juli 1991 - 5 StR 258/91).
  • BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95

    Anwendung einer Strafvorschrift nach deren Inkrafttreten ohne Verstoß gegen das

    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Fall seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91

    Ermittlungsverfahren - Aufklärung der Tat - Aufklärungsbeitrag - Täterbeitrag -

    Entscheidend ist allein, daß der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß die Offenbarung (§ 31 Nr. 1 BtMG) zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; BGH bei Holtz MDR 1990, 678 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; vgl. auch BGHR a.a.O. 4, 6, 16).
  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90

    Betäubungsmittel - Freiwillige Offenbarung - Weitere Tataufklärung - Angaben des

  • BGH, 27.02.1998 - 2 StR 612/97

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 43/90

    Strafmilderung - Widerruf der Aussage

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