Rechtsprechung
BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 337 StPO; § 67 Abs. 1 JGG; § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO; § 46 StGB
Letzte Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen; Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Jugendstrafe - Revision - Verfahrensverstoß - Aufhebung des Strafausspruchs - Erteilung des letzten Wortes - Einfluß auf den Schuldspruch - Strafzumessung - Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
JGG § 67 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 3
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01
Zu Recht beanstandet die Revision, daß dem in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Vater des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihm jedoch von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).Der Verfahrensverstoß führt nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; NStZ 1999, 426; BGH, Beschl. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 116/00).
- BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01
Zu Recht beanstandet die Revision, daß dem in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Vater des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihm jedoch von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).Der Verfahrensverstoß führt nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; NStZ 1999, 426; BGH, Beschl. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 116/00).
- BGH, 18.05.2000 - 4 StR 116/00
Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01
Der Verfahrensverstoß führt nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; NStZ 1999, 426; BGH, Beschl. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 116/00). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01
Der Verfahrensverstoß führt nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; NStZ 1999, 426; BGH, Beschl. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 116/00).
- BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des …
Die Angeklagten haben sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache eingelassen; ihre Mütter waren bei dem Tatgeschehen nicht anwesend; deshalb ist auszuschließen, daß sie bei Erteilung des letzten Wortes Ausführungen hätten machen können, die Einfluß auf die Schuldsprüche hätten haben können (vgl. BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 3 m.w.N.). - BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; …