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   BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91   

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https://dejure.org/1991,846
BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91 (https://dejure.org/1991,846)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - 3 StR 95/91 (https://dejure.org/1991,846)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91 (https://dejure.org/1991,846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lebensgefährliche Mißhandlung - Tötung - Gefahrerhöhung - Begehen durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 13
    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des Mißhandelten

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1246
  • MDR 1992, 172
  • BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7
  • NStZ 1992, 31
  • StV 1992, 415
  • JR 1993, 159
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
    a) Besteht die Verletzung der einen Garanten treffenden Erfolgsabwendungspflicht darin, daß er die Tötungshandlung eines anderen nicht verhindert, kann sein Verhalten, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, entweder eine täterschaftliche Begehung durch Unterlassen oder eine Beihilfe zur Tat des aktiv Handelnden bedeuten (vgl. u.a. BGH StV 1986, 59; NStZ 1985, 24).

    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des Anderen zueigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, daß er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluß besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen läßt (vgl. dazu BGHSt 13, 162, 166; BGH LM Nr. § 47 a.F. StGB; BGH StV 1986, 59).

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
    Damit erfüllte das gefährdende Vorverhalten des Angeklagten zugleich auch die über bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinausgehende Anforderung, daß es, wie der Senat in seinem Urteil vom 9.Mai 1990 - 3 StR 112/90 - für einen allerdings im Tatsächlichen anders gelagerten Fall im Anschluß an Stimmen im Schrifttum und in der Rechtsprechung als wesentlich erachtet hat, "die nahe Gefahr für den Schadenseintritt" in sich barg (vgl. Jescheck in LK StGB 10. Aufl. § 13 Rdn. 32; Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 34; Rudolphi in SK StGB § 13 Rdn. 13 a; OLG Schleswig NStZ 1982, 116, 117; OLG Oldenburg NJW 1961, 1938 [OLG Oldenburg 22.08.1961 - 1 Ss 179/61]; BayObLG NJW 1953, 556).
  • BGH, 22.12.1981 - 1 StR 729/81

    Vorliegen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Tun (Ingerenz) - Begründung

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Erfolgsabwendungspflicht allein schon aus der Beteiligung des Angeklagten an den vorausgegangenen Mißhandlungen folgte, obwohl die dabei zugefügten Verletzungen für sich gesehen keine Gefahr für das Leben des später Getöteten ergaben (in diesem Sinne BGH NStZ 1985, 24 und StV 1982, 218; ferner BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht abgedruckt).
  • OLG Schleswig, 27.04.1981 - 1 Ss 756/80
    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
    Damit erfüllte das gefährdende Vorverhalten des Angeklagten zugleich auch die über bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinausgehende Anforderung, daß es, wie der Senat in seinem Urteil vom 9.Mai 1990 - 3 StR 112/90 - für einen allerdings im Tatsächlichen anders gelagerten Fall im Anschluß an Stimmen im Schrifttum und in der Rechtsprechung als wesentlich erachtet hat, "die nahe Gefahr für den Schadenseintritt" in sich barg (vgl. Jescheck in LK StGB 10. Aufl. § 13 Rdn. 32; Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 34; Rudolphi in SK StGB § 13 Rdn. 13 a; OLG Schleswig NStZ 1982, 116, 117; OLG Oldenburg NJW 1961, 1938 [OLG Oldenburg 22.08.1961 - 1 Ss 179/61]; BayObLG NJW 1953, 556).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Erfolgsabwendungspflicht allein schon aus der Beteiligung des Angeklagten an den vorausgegangenen Mißhandlungen folgte, obwohl die dabei zugefügten Verletzungen für sich gesehen keine Gefahr für das Leben des später Getöteten ergaben (in diesem Sinne BGH NStZ 1985, 24 und StV 1982, 218; ferner BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des Anderen zueigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, daß er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluß besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen läßt (vgl. dazu BGHSt 13, 162, 166; BGH LM Nr. § 47 a.F. StGB; BGH StV 1986, 59).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    Ein Garant aus Ingerenz ist aufgrund seines pflichtwidrigen Vorverhaltens, das die nahe Gefahr des tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht hat, zur Erfolgsabwendung verpflichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83; jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet; kümmert er sich nicht um den durch seine Handlung oder die Handlung des Mittäters Verletzten, kann er sich eines (versuchten) Tötungsdelikts schuldig machen (BGH NJW 1992, 1246; NStZ 1985, 24; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 -1 StR 729/81; Senatsurteil vom 29. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Dies kann etwa der Fall sein bei der Beteiligung an Misshandlungen und der anschließenden Tötung des Opfers durch einen anderen Mittäter, wenn das vorausgegangene Verhalten eine Gefahrerhöhung für das Opfer dadurch bewirkte, dass der Täter in seinem zum Tode führenden Vorgehen bestärkt wurde (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7).

    War sie dagegen davon geprägt, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss unterlag - im Willen unterordnete und ließ er das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg lediglich ablaufen, spricht dies für eine bloße Beteiligung als Gehilfe (vgl. BGH NStZ 2009, 321; NStZ 1992, 31; weitere Nachweise bei Fischer aaO § 13 Rdn. 51a).

  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Unterlassungsdelikt;

    War sie dagegen davon geprägt, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss unterlag - im Willen unterordnete und ließ er das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg lediglich ablaufen, spricht dies für eine bloße Beteiligung als Gehilfe (BGH NStZ 1992, 31 m.w.N.; weitere Nachweise bei Fischer StGB 56. Aufl. § 13 Rdn. 51a und LK-Weigend StGB 12. Aufl. § 13 Rdn. 83, 93).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; BGH StV 1998, 127, 128; BGH NJW 1992, 1246, 1247; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).
  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    (3) Bei dem Angeklagten F beanstandet die Staatsanwaltschaft im Ansatz zutreffend, daß das Landgericht ihn nicht als Garanten für das Opfer aufgrund der massiven vorangegangenen Gewalttätigkeiten angesehen hat (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; BGH NStZ 2004, 294, 296).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Danach ist aufgrund wertender Betrachtung abzuwägen, ob die innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zueigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, daß er sich dem Handelnden im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen läßt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4 m.w.N.; kritisch zu dieser Abgrenzung das Schrifttum: vgl. dazu Roxin aaO. Rdn. 203 ff.).
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Die subjektive Beziehung wurde von der Kammer in einer wertenden Betrachtung überprüft, wobei die Kammer zu dem Ergebnis kam, dass die Angeklagte K. K. die Tat nicht als eigene verwirklichen, sondern bloß als fremde unterstützen wollte (vgl. BGH NJW 92, 1246, 1247).

    Im Gegensatz zu Fall Ziff. A. Teil II. 1. wollte die Angeklagte K. K. das Handeln nicht als eigenes, sondern lediglich passiv unterstützen, indem sie es zuließ (BGH NJW 92, 1246, 1247), vgl. auch die Ausführungen unter C. II. 2. a) aa) und bb).

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Eine solche psychische Beihilfe begründet unter dem Gesichtspunkt des pflichtwidrigen, gefahrerhöhenden Vorverhaltens (Ingerenz) eine Garantenstellung, da durch sie die mit der Tatausführung verbundene Gefahr für das Leben des Tatopfers - von der die Angeklagten nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen subjektiv ausgingen - zumindest erhöht wird (vgl. BGHR StGB § 13 I Garantenstellung 7 und 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das Bestehen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Verhalten eine Pflichtwidrigkeit voraus (BGH StV 1992, 415 f. mit Anmerkung Seelmann = JR 1993, 159 f. mit Anm. Neumann; BGHSt 37, 106, 115 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 572/08

    Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Aufgeben der weiteren Tatausführung;

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18

    Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97

    spontaner Vergewaltigungsentschluß - §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09

    Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten)

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Voraussetzung eines entschuldigenden Notstands; Erörterungslücken des Tatgerichts

  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 7/01

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers; Besondere Umstände (Wohnung als Gefängnis;

  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02

    Gefährliche Körperverletzung (Mittäterschaft, Exzess); Beweiswürdigung (Grenzen

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91
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