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   BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93   

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https://dejure.org/1993,5797
BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93 (https://dejure.org/1993,5797)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1993 - 4 StR 259/93 (https://dejure.org/1993,5797)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93 (https://dejure.org/1993,5797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht - Bewertung von Konkurrenzfragen bei Verkehrsdelikten - Abänderung eines Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1
  • StV 1994, 16 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt (BGHSt 22, 67, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89 - m.w.N.).

    Der Senat kann, zumal sich der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten durch die andere rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht geändert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - und vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89), ausschließen, daß die Strafkammer ohne die weggefallenen Einzelstrafen auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte.

  • BGH, 07.01.1992 - 4 StR 623/91

    Änderung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93
    Der Senat kann, zumal sich der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten durch die andere rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht geändert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - und vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89), ausschließen, daß die Strafkammer ohne die weggefallenen Einzelstrafen auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt (BGHSt 22, 67, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Mit dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1666) ist es daher ohne Weiteres vereinbar, die Bewegung des Unfallbeteiligten vom Unfallort weg als einheitlichen Vorgang zu begreifen, der insgesamt den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB verwirklicht (dieses Verständnis liegt auch dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.5.1993, BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1, zugrunde), auch wenn der Tatbestand bereits dann vollendet ist, wenn andere Unfallbeteiligte oder feststellungsbereite Dritte keinen Bezug mehr des wartepflichtigen Täters zum unmittelbaren Unfallgeschehen herstellen können (LK-Geppert, StGB, 12. Aufl., § 142 Rn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    c) Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte auch des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB) - in drei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGH NZV 2001, 265, 266; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1) - schuldig gemacht.
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 48/23

    Konkurrenzrechtliche Bewertung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort als

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden aber alle Gesetzesverletzungen, die der Täter im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83; Beschluss vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93, BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Da alle Gesetzesverletzungen im Verlaufe einer - von vornherein beabsichtigten - einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begangen wurden, stehen sie zueinander in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 m.w.N. = StV 1994, 16; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 650/98

    Tateinheit; Tatmehrheit; Einheitlicher Fluchtweg; Unerlaubtes Entfernen vom

    Nach ständiger Rechtsprechung werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1).
  • OLG Dresden, 05.02.2003 - 3 Ss 696/02

    Eingriff in den Straßenverkehr; Widerstand; Polizeisperre; Konkurrenzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden in sogenannten Polizeifluchtfällen alle Gesetzesverletzungen, die ein Täter im Verlaufe einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nur eine Tat im Sinne des § 52 StGB (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 und § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschlüsse vom 06. Mai 1997 und 08. Juli 1997 - 4 StR 152/97 und 4 StR 271/07 - u.a.m.).
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93

    Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Vergewaltigung und Raub

    Da der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten von der Änderung des Schuldspruchs nicht berührt wird, ist auszuschließen, daß die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Würdigung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93 - und vom 9. März 1993 - 5 StR 102/93 - jeweils m.w.N.).
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