Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3335
BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94 (https://dejure.org/1994,3335)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1994 - 2 StR 549/94 (https://dejure.org/1994,3335)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 2 StR 549/94 (https://dejure.org/1994,3335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4
  • StV 1995, 470 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen zweier Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verurteilt hat, hat es verkannt, daß das Sichverschaffen des Falschgeldes in der Absicht, es später abzusetzen, und das anschließende Verwirklichen dieser Absicht in zwei Einzelakten nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (st. Rspr.; vgl. RGSt 1, 25, 26; BGHSt 34, 108, 109: BGHSt 42, 162, 168; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4: BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98).
  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

    Das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen bestimmt sich hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108; 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94

    Falschgeld - Sichverschaffen

    Das Landgericht hat die Hingabe des Falschgelds als Verletzung von § 147 StGB, die Rücknahme als Verletzung von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB angesehen (wenn es später nicht aus dieser Vorschrift, sondern aus § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt hat, so deshalb, weil der Angeklagte einen Teil dieses Geldes wenig später in Verkehr brachte; vgl. BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH, Beschl. vom 26. Oktober 1994 - 2 StR 549/94).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden

    Verschafft sich der Täter durch eine einheitliche Handlung Falschgeld, um dieses im Anschluß entweder bei günstiger Gelegenheit oder an bereits feststehende Abnehmer abzusetzen, so liegt auch dann nur eine Tat im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn das Inverkehrbringen in mehreren Einzelakten erfolgt (BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 146 Rdn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht