Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1571
BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88 (https://dejure.org/1988,1571)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1988 - 1 StR 395/88 (https://dejure.org/1988,1571)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 1 StR 395/88 (https://dejure.org/1988,1571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und Aussagegehalt der Werbemaßnahme als Beurteilungsmaßstab - Verbotsirrtum nach Beratung durch einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 409
  • MDR 1989, 172
  • BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3
  • NStZ 1989, 77
  • ZUM 1989, 292
  • afp 1989, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88
    Insoweit ist das Landgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zutreffend davon ausgegangen, daß ein öffentliches Ankündigen eines pornographischen Films dann nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar ist, wenn die Werbung nach ihrem Aussagegehalt erkennbar macht, daß sie sich auf pornographisches Material bezieht (BGHSt 34, 94, 98 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]; BGH NJW 1977, 1695, 1696); daß die veröffentlichten Anzeigen jedoch erkennbar für pornographische Filme werben sollten, lag nach ihrem Inhalt weder auf der Hand, noch läßt es sich aus der tatrichterlichen Beurteilung mit ausreichender Sicherheit entnehmen.

    Dafür, wie der Inhalt einer Zeitungsanzeige oder einer sonstigen Werbemaßnahme zu verstehen ist, ist entscheidend, wie der durchschnittlich interessierte und informierte Betrachter die Werbung versteht (BGHSt 34, 94, 99) [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86].

    Eine nähere Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Anzeigen wäre daher geboten gewesen; an Hand von Text und Aufmachung der Anzeigen hätte dargelegt werden müssen, wie der durchschnittlich interessierte und informierte Leser sie versteht (vgl. Meier NJW 1987, 1610, 1611) [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86].

  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88
    Insoweit ist das Landgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zutreffend davon ausgegangen, daß ein öffentliches Ankündigen eines pornographischen Films dann nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar ist, wenn die Werbung nach ihrem Aussagegehalt erkennbar macht, daß sie sich auf pornographisches Material bezieht (BGHSt 34, 94, 98 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]; BGH NJW 1977, 1695, 1696); daß die veröffentlichten Anzeigen jedoch erkennbar für pornographische Filme werben sollten, lag nach ihrem Inhalt weder auf der Hand, noch läßt es sich aus der tatrichterlichen Beurteilung mit ausreichender Sicherheit entnehmen.

    Der Angeklagte als juristischer Laie konnte sie ungeachtet der im Jahre 1977 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1977, 1695), die einen nicht ohne weiteres vergleichbaren Fall betraf, nicht durchschauen.

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Zwar schließt die Rechtsauskunft einer verläßlichen Person die Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums in der Regel aus; zuverlässig in diesem Sinn ist eine zuständige, sachkundige, unvoreingenommene Person, die mit der Erteilung der Auskunft keinerlei Eigeninteresse verfolgt und die Gewähr für eine objektive, sorgfältige, pflichtgemäße und verantwortungsbewußte Auskunftserteilung bietet (vgl. Cramer aaO § 17 Rdn. 18; vgl. auch BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Wendet sich dieser an einen auf dem betreffenden Rechtsgebiet versierten Anwalt, so hat er damit zwar vielfach das zunächst Gebotene getan (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Soweit sich der Revisionsführer darauf beruft, die Betreiber von "über18.de" hätten ihr System als rechtlich unbedenklich und von einem Gutachten abgesichert (vgl. Berger MMR 2003, 773) dargestellt, ist dem entgegenzuhalten, daß diese Anpreisungen erkennbar ausschließlich wirtschaftlichen Interessen dienten und eine Feigenblattfunktion erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4).
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • LG Düsseldorf, 31.01.2003 - XXXI 34/02

    AVS

    Dies spräche im vorliegenden Fall ebenfalls zumindest für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum des Angeklagten (zum Verbotsirrtum bei schwieriger Rechtslage vgl. BGH v. 6.10.1988- 1 StR 395/88, MDR 1988, 172 = NJW 1989, 409).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht