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   BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88   

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https://dejure.org/1989,2342
BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88 (https://dejure.org/1989,2342)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1989 - 2 StR 557/88 (https://dejure.org/1989,2342)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1989 - 2 StR 557/88 (https://dejure.org/1989,2342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Eine Gefahr ist auch dann "gegenwärtig" im Sinne von § 177 StGB, wenn sie als Dauergefahr über einen längeren Zeitraum in der Weise besteht, daß sie jederzeit - zu einem Ungewissen Zeitpunkt, alsbald oder später - in einen Schaden umschlagen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1982 - 3 StR 398/81 = StV 1982, 517).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Wirken Gewalteinwirkungen aber in der Weise fort, daß das Opfer aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, so kann die frühere Gewalt als (konkludente) Drohung im Sinne von § 177 StGB Bedeutung erlangen (BGH, Beschluß vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86 = NStZ 1986, 409; Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Zu Recht macht die Revision zwar mit der Verfahrensrüge geltend, daß das Landgericht einen Teil des in der Anklage erhobenen Vorwurfs, den es in der Hauptverhandlung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO eingestellt hat, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, ohne ihn zuvor auf die Möglichkeit dieser Verwertung hingewiesen zu haben (vgl. BGHSt 30, 197; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Zu Recht macht die Revision zwar mit der Verfahrensrüge geltend, daß das Landgericht einen Teil des in der Anklage erhobenen Vorwurfs, den es in der Hauptverhandlung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO eingestellt hat, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, ohne ihn zuvor auf die Möglichkeit dieser Verwertung hingewiesen zu haben (vgl. BGHSt 30, 197; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20).
  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71

    Gewaltbegriff im Sinn des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Wirken Gewalteinwirkungen aber in der Weise fort, daß das Opfer aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, so kann die frühere Gewalt als (konkludente) Drohung im Sinne von § 177 StGB Bedeutung erlangen (BGH, Beschluß vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86 = NStZ 1986, 409; Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71).
  • RG, 11.01.1932 - III 911/31

    Gelten die zu § 54 StGB. entwickelten Grundsätze über Notstand gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Ob die von der Tochter befürchteten Nachteile stets sofort - nach einer Weigerung, mit ihm zu verkehren - oder erst später zu erwarten waren, ist ohne Bedeutung (vgl. RGSt 66, 98, 100 f).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
    Zu Recht macht die Revision zwar mit der Verfahrensrüge geltend, daß das Landgericht einen Teil des in der Anklage erhobenen Vorwurfs, den es in der Hauptverhandlung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO eingestellt hat, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, ohne ihn zuvor auf die Möglichkeit dieser Verwertung hingewiesen zu haben (vgl. BGHSt 30, 197; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist deshalb auch dann verwirklicht, wenn eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände ergibt, dass der Täter gegenüber dem Opfer durch häufige Schläge ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8; vgl. Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5) und das Opfer die ihm abverlangten sexuellen Handlungen nur deshalb duldet, weil es auf Grund seiner Gewalterfahrungen mit dem Täter befürchtet, von ihm erneut körperlich misshandelt zu werden, falls es sich seinem Willen nicht beugt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Frühere Gewalteinwirkungen können als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorangegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben empfindet (vgl. BGH StV 1984, 330, 331; NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 5, 8).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Insoweit liegt der Fall anders, als der der Entscheidung BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5 zugrunde liegende Sachverhalt.
  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorangegangene Gewaltanwendung und Bedrohung, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Sexualverkehrs dienen sollte und dann bei dessen Ausübung auch diente, weil in einem solchen Fall das Opfer nur aus Furcht vor weiterer oder erneuter Gewalteinwirkung von einer ihm zwecklos erscheinenden Gegenwehr absieht (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - bei Dallinger MDR 1953, 147 und vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - bei Holtz MDR 1976, 812/813; BGH GA 1975, 84; BGH, Urt. vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88).
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