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   BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86   

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https://dejure.org/1986,4828
BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86 (https://dejure.org/1986,4828)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1986 - 3 StR 206/86 (https://dejure.org/1986,4828)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - 3 StR 206/86 (https://dejure.org/1986,4828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zum Tatbeginn als Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen sexuellem Missbrauch - Verjährung bei Vorliegen eines möglichen Gesamtvorsatzes - Pflicht zur Feststellung der Erheblichkeit der vorgenommenen Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86
    Das wäre der Fall, wenn einzelne oder alle Verhaltensweisen des Angeklagten im Sinne des § 176 StGB nicht von einem an sich auch bei diesem Delikt möglichen Gesamtvorsatz (vgl. hierzu BGH bei Holtz MDR 1979, 636; BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82 m.w.N., insoweit nicht in NStZ 1983, 326 abgedruckt) getragen wären.

    Zwar ist der Mindestschuldumfang im angefochtenen Urteil unter Angabe der Mindestzahlen einzelner Verhaltensweisen des Angeklagten, wenn man die zeitliche Einordnung außer Betracht läßt, im allgemeinen rechtsfehlerfrei festgestellt (vgl. BGH NStZ 1983, 326; BGH bei Holtz MDR 1985, 91).

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86
    Unklar ist auch, ob das Landgericht das sehr kräftige Waschen der Mädchen im Genitalbereich als eine sexuelle Handlung gewürdigt hat, die gemäß § 184 c Nr. 1 StGB im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit ist (vgl. BGH NStZ 1983, 553).
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 557/83

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit in Bezug auf Missbrauchsfälle an

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86
    Sollte das "Kraulen", bei dem beide Mädchen gleichzeitig anwesend waren, eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit im Sinne der §§ 176, 184 c Nr. 1 StGB sein, so wird der neue Tatrichter zu prüfen haben, ob, wenn zwei fortgesetzte Handlungen vorliegen, die fortgesetzten Handlungen dann in einem Teilakt zusammentreffen und so insgesamt tateinheitlich begangen wurden (vgl. BGH GA 1966, 310; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1983 - 4 StR 557/83).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16

    Begriffsbestimmungen (Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Auslegung des

    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    Allerdings können sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 178, 184 c StGB nur solche Verhaltsweisen sein, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 167; BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 1; Laufhütte in LK, 11. Aufl., § 184 c Rdn. 5 und 6 unter a).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99

    Sexuelle Handlung; Schwerer sexueller Mißbrauch

    Diese Feststellungen könnten den Schuldspruch (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB) nur dann tragen, wenn es sich bei dem Griff des Angeklagten zwischen die Beine des Mädchens um eine - vom Vorsatz des Angeklagten umfaßte - "sexuelle Handlung" im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB handelte (vgl. hierzu BGHSt 29, 336, 338; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95

    Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt

    Nach den bisherigen Feststellungen kann deshalb nicht zweifelsfrei beurteilt werden, ob die sexuelle Handlung des Angeklagten die von § 184 c Ziffer 1 StGB vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle überschritten hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 184 c Rdn. 10; Schönke/Schröder/Lenckner 24. Aufl. § 184 c Rdn. 15 a, 16).
  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88

    Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil wird verworfen.

    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 655/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Entschlusses das Opfer fortlaufend zu

    Das träfe nur dann zu, wenn der Biß in die Brust nicht nur eine Körperverletzung, sondern darüber hinaus bereits eine sexuelle Handlung im Sinne des § 184 c StGB darstellte (vgl. dazu BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 1, 2 und 3 mit weiteren Nachweisen; LK, StGB 10. Aufl. § 184 c Rdn. 12).
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