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   BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91   

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https://dejure.org/1992,2218
BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91 (https://dejure.org/1992,2218)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1992 - 2 StR 490/91 (https://dejure.org/1992,2218)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 2 StR 490/91 (https://dejure.org/1992,2218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung - Entscheidungshilfe - Handlungsrahmen - Beziehung der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1, § 184c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6
  • NStZ 1992, 432
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexuelabezogenen Vorgehens, zusätzlich der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGH NStZ 1983, 553; 1985, 24; BGHR StGB § 184 c Nr.- 1 - Erheblichkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 321/84

    Sexuelle Handlung - Vornahme - Begriffsbestimmung

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexuelabezogenen Vorgehens, zusätzlich der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGH NStZ 1983, 553; 1985, 24; BGHR StGB § 184 c Nr.- 1 - Erheblichkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; Senat, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4; BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324, 325; Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR § 184c Nr. 1 StGB; Erheblichkeit 6; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Lackner/Kühl/Heger, 28. Aufl., § 184g Rn. 5; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 184g Rn. 7; differenzierend SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 184g Rn. 9 f.).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16

    Begriffsbestimmungen (Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Auslegung des

    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 13/14

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gegenseitiges Urinieren in den Mund

    Vielmehr kann auch der Griff über der Kleidung oder die Berührung des Körpers mit einem Gegenstand eine sexuelle Handlung "an" einem anderen jedenfalls dann darstellen, wenn der Körper des anderen selbst - nicht nur seine Kleidung und gegebenenfalls seine psychische Verfassung - in Mitleidenschaft gezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - 3 StR 150/95, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 8 mwN; Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432; vgl. Wolters in SK-StGB, Oktober 2012, § 184g Rn. 6; demgegenüber fordert Wolters an anderer Stelle - aaO, August 2012 § 176a Rn. 16 - einen unmittelbaren beidseitigen Körperkontakt).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 122/17

    Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen (nicht mehr hinnehmbare

    Die Schwelle zur Erheblichkeit kann jedoch überschritten sein, wenn über die bloße kurze Berührung hinaus weitere Umstände hinzukommen, die das Gewicht des Übergriffes erhöhen; dies ist etwa der Fall, wenn der Täter ein sich wehrendes 8-jähriges Mädchen mit der linken Hand festhält, mit der rechten Hand zwischen die Beine des Kindes fasst und dessen bekleidetes Geschlechtsteil "einige Male streichelt' (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213), wenn er einem 9-jährigen Mädchen "mit festem Griff' an das bekleidete Geschlechtsteil fasst (BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6) oder wenn er einen 13-jährigen Jungen in ein Gebüsch zerrt und ihn, während er ihn fest umklammert, "an das bekleidete Geschlechtsteil fasst' sowie dabei teilweise "fest drückt' (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Die festgestellten festen und schmerzhaften Griffe an das jeweils bekleidete Geschlechtsteil der Nebenklägerin, die bei einem Teil der Taten noch acht und bei einem anderen Teil gerade neun Jahre alt geworden war, sind erhebliche, eindeutig sexualbezogene Straftaten (siehe bereits BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 12 f.; BGH NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197; stRspr).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    a) Ob eine sexuelle Handlung erheblich ist, richtet sich nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit für das betroffene Rechtsgut (BGH NStZ 1992, 432; Hörnle in MüKom § 184f Rdn. 19 m.w.N.).

    b) Sie ergeben sich nicht aus Art, Intensität und Dauer der Handlung (BGH NStZ 1992, 432).

    c) Auch aus den Beziehungen der Beteiligten oder der vom Angeklagten geschaffenen Atmosphäre (vgl. BGH NStZ 1992, 432, 433) ergeben sich keine für ihn günstige Gesichtspunkte.

  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung)

    Andere Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.) oder einen speziellen "Handlungsrahmen', die zu einer anderen Bewertung führen könnten, wie etwa ein "Nötigungsszenario' (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 87/17

    Rechtsfehlerfreie Verneinung der Erheblichkeit einer sexuellen Handlung bei

    Deshalb kann - worauf die Revision unter Hinweis auf die entsprechenden Entscheidungen zutreffend hinweist - die Erheblichkeitsschwelle unter Umständen schon überschritten sein, wenn der Täter das Opfer unter der Bekleidung abtastet und unter Anwendung von Gewalt dessen "unbekleidetes' Geschlechtsteil berührt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 77 f.), wenn er ein sich wehrendes 8-jähriges Mädchen mit der linken Hand festhält, mit der rechten Hand zwischen die Beine des Kindes fasst und dessen bekleidetes Geschlechtsteil "einige Male streichelt' (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213), wenn er einem 9-jährigen Mädchen "mit festem Griff' an das bekleidete Geschlechtsteil fasst (BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6) oder wenn er einen 13-jährigen Jungen in ein Gebüsch zerrt und ihn, während er ihn fest umklammert, "an das bekleidete Geschlechtsteil fasst' sowie dabei teilweise "fest drückt' (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Der flüchtige Griff an die Genitalien eines Kindes über der Bekleidung ist daher ? anders als der feste Griff (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NStZ 2018, 156; Urteil vom 6. Mai 1992 ? 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432), das Streicheln oder längere Betasten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 ? 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213) oder der Griff an das unbekleidete Geschlechtsteil (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 78) ? nicht stets als erhebliche sexuelle Handlung im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307, 308 mwN; Schönke/ Schröder StGB/Eisele, aaO, § 184h Rn. 15b).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05

    sexuelle Handlung; begriff; Erheblichkeit; sexuelle Nötigung

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

  • BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung:

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99

    Zum Merkmal der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 1 Ss 24/04

    sexuelle Handlung; Erheblichkeit; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

  • OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten

  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 692/95

    Anwendung von Gewalt - Handlung von "einiger Erheblichkeit"

  • LG Krefeld, 29.09.2011 - 22 Ks 12/11
  • VG Halle, 02.10.2001 - 5 A 2/01
  • LG Offenburg, 06.02.2013 - 8 Qs 22/12

    Sexueller Mißbrauch von Kindern: Erheblichkeit von Sexualhandlungen

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